Projektförderung der Miteinander-Stiftung Nürnberg
Die Miteinander-Stiftung Nürnberg fördert Projekte in Nürnberg und Umgebung, die Menschen in Notlagen unterstützen und einen der Förderschwerpunkte der Stiftung umsetzen. Maximal 3.000 €; Entscheidungen halbjährlich.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel der Miteinander-Stiftung ist es, Menschen zu unterstützen, die in Notlagen geraten sind. Gefördert werden Projekte und Vorhaben in Nürnberg und Umgebung, die einen oder mehrere Förderschwerpunkte der Stiftung umsetzen, insbesondere die Integration benachteiligter Menschen in das berufliche und gesellschaftliche Leben, die Integration ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger, die interreligiöse Zusammenarbeit sowie die Unterstützung psychisch Kranker und verhaltensgestörter Kinder und Jugendlicher.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Maßnahme muss in Nürnberg und Umgebung durchgeführt werden
- Projekt muss mindestens einen Förderschwerpunkt der Stiftung umsetzen
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular einreichen
- Förderanträge für die nächste Sitzung bis 1. März 2026 einreichen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Kopie des letzten Freistellungsbescheids
Bewertungskriterien
- Übereinstimmung mit den Förderschwerpunkten der Stiftung
- Durchführungsort in Nürnberg und Umgebung
- Verantwortliche Projektorganisation
Beschreibung
Die Miteinander-Stiftung Nürnberg unterstützt gemeinnützige Organisationen, öffentliche Einrichtungen, Interessenverbände, Vereine sowie Privatpersonen mit Projektvorhaben in Nürnberg und Umgebung, die Menschen in Notlagen zur Seite stehen. Gefördert werden Vorhaben aus den Themenfeldern Soziales, Migration, Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt und Demokratie, Kinder und Jugendliche sowie Arbeit & Soziales. Gefördert werden insbesondere Projekte zur Integration benachteiligter Menschen in das berufliche und gesellschaftliche Leben, zur Einbindung ausländischer Mitbürger:innen, zur interreligiösen Zusammenarbeit sowie zur Begleitung psychisch Kranker und verhaltensgestörter Kinder und Jugendlicher. Die maximale Fördersumme beträgt 3.000 €, die Entscheidungen trifft der Stiftungsvorstand in halbjährlichen Sitzungen. Antragstellung ist bis spätestens 1. März 2026 für die nächste Sitzung möglich.
Voraussetzung für eine Zuwendung ist die Durchführung der Maßnahme in Nürnberg und Umgebung sowie die Umsetzung mindestens eines Förderschwerpunkts. Förderanträge sind mit dem vollständig ausgefüllten Antragsformular und einer Kopie des letzten Freistellungsbescheids einzureichen. Bewertet werden Übereinstimmung mit den Förderschwerpunkten, der realisierte Standort und die zuständige Projektorganisation. Die Miteinander-Stiftung setzt auf nachhaltige, verantwortungsvolle Maßnahmen und fördert einen vielfältigen gesellschaftlichen Dialog – von interkulturellen Begegnungsprojekten bis hin zu sozialtherapeutischen Angeboten für Kinder und Jugendliche. Durch die halbjährliche Vergabe soll die lokale Zivilgesellschaft kontinuierlich gestärkt und benachteiligte Zielgruppen wirkungsvoll eingebunden werden.
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