Zuschuss

Projektförderung der Nordrhein-Westfalen-Stiftung Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege

Die NRW-Stiftung unterstützt gemeinnützige Institutionen bei Vorhaben zum Erhalt von Landschaften, Denkmälern und Kulturgütern in Nordrhein-Westfalen. Anträge sind jederzeit online möglich.

Umwelt-/Naturschutz Bauten und Denkmalschutz Kultur Regionalförderung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Nordrhein-Westfalen
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung von Projekten zum Erhalt und zur Pflege von Landschaften, Denkmälern und Kulturgütern in Nordrhein-Westfalen.

Förderfähige Ausgaben

  • Projektbezogene Personalkosten
  • Sachkosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Laufende Betriebskosten
  • Bereits fertiggestellte Projekte
  • Personalkosten öffentlicher Träger

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Stiftungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Satzungszweck im Aufgabenfeld der NRW-Stiftung
  • Maßnahmen finden in Nordrhein-Westfalen statt
  • Öffentlich zugänglich oder für die Allgemeinheit bestimmt
  • Nicht oder nur beschränkt durch staatliche oder kommunale Zuwendungen gefördert

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Kosten- und Finanzierungsplan
  3. Selbstdarstellung der antragstellenden Initiative
  4. Nachweis über Eigenmittel bzw. Eigenleistung
  5. Arbeitgebererklärung für Personalkosten

Bewertungskriterien

  • Eigenleistung und ehrenamtliches Engagement
  • Öffentliche Zugänglichkeit des Vorhabens
  • Bezug zum Land Nordrhein-Westfalen
  • Nachhaltigkeit des Projekts

Beschreibung

Die Projektförderung der Nordrhein-Westfalen-Stiftung Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege richtet sich an gemeinnützige Institutionen, die sich in Nordrhein-Westfalen für den Erhalt und die Pflege von Landschaften, Denkmälern und Kulturgütern einsetzen. Träger:innen wie Vereine, Stiftungen, Gesellschaften und Verbände mit einem Satzungszweck im Aufgabenfeld der NRW-Stiftung können jederzeit online Förderanträge stellen. Gefördert werden Vorhaben in den Bereichen Umwelt- und Naturschutz, Bauten- und Denkmalschutz, Kultur, Regionalförderung, Energieeffizienz & Klimaschutz, Infrastruktur & Städtebau sowie Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung. Der Zuschuss unterstützt Projektkosten, sofern diese öffentlich zugänglich sind und nicht oder nur beschränkt durch staatliche oder kommunale Zuwendungen gefördert werden können.

Zu den förderfähigen Ausgaben zählen projektbezogene Personalkosten und Sachkosten, während laufende Betriebskosten, bereits abgeschlossene Maßnahmen und Personalkosten öffentlicher Träger ausgeschlossen sind. Entscheidungskriterien sind insbesondere Eigenleistung und ehrenamtliches Engagement, Nachhaltigkeit, öffentlicher Zugang und der Bezug zum Land Nordrhein-Westfalen. Der Förderantrag erfordert eine aussagekräftige Projektbeschreibung, einen Kosten- und Finanzierungsplan, eine Selbstdarstellung der Initiative, Nachweise über Eigenmittel bzw. Eigenleistung sowie gegebenenfalls eine Arbeitgebererklärung für Personalkosten. Die Entscheidung trifft der Vorstand der NRW-Stiftung mehrmals jährlich, Anträge können fortlaufend eingereicht werden.

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