Zuschuss

Projektförderung der Paul Nikolai Ehlers-Stiftung

Die Paul Nikolai Ehlers-Stiftung fördert Projekte in Deutschland und Russland, die sich um Bildung und Gesundheit bedürftiger Kinder bis zur Volljährigkeit kümmern. Der Stiftungszweck wurde um Kunst und Kultur erweitert. Förderanträge können jederzeit über das Antragsformular eingereicht werden.

Kinder und Jugendliche Bildung Gesundheit Kultur

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)

Förderziel

Unterstützung von Projekten, die die Bildung und Gesundheit bedürftiger Kinder bis zur Volljährigkeit fördern sowie künstlerische und kulturelle Angebote für junge Menschen realisieren.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Bildungseinrichtungen
  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Existenzgründer/innen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Schriftlicher Antrag mit Projektbeschreibung und Zeitplan
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit bzw. Mildtätigkeit (Freistellungsbescheid)
  • Vermögensnachweis des Antragstellers
  • Vollständiger Kosten- und Finanzierungsplan mit Nachweis von Eigenmitteln
  • Angaben zu Nachhaltigkeit und Subsidiarität des Projekts
  • Mehr anzeigen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Nachweis der Gemeinnützigkeit
  3. Projektbeschreibung
  4. Zeitplan
  5. Kosten- und Finanzierungsplan
  6. Jahresabschluss
  7. Bankverbindung
  8. Angaben zu vertretungsberechtigten Personen

Bewertungskriterien

  • Erfüllung des Stiftungszwecks
  • Nachhaltigkeitsaspekte
  • Subsidiaritätsprinzip

Beschreibung

Die Paul Nikolai Ehlers-Stiftung unterstützt bundesweit Projekte, die benachteiligte Kinder und Jugendliche bis zur Volljährigkeit in den Bereichen Bildung, Gesundheit sowie Kunst und Kultur fördern. Gemeinnützige Organisationen, Bildungseinrichtungen, Privatpersonen, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und Existenzgründer:innen können jederzeit einen schriftlichen Antrag einreichen. Gefördert werden Maßnahmen, die nachhaltig wirken und das Subsidiaritätsprinzip beachten. Dazu zählen zum Beispiel Sprachförderprogramme, Gesundheitstage in Schulen oder kreative Workshops, die junge Menschen mit digitalen und analogen Medien vertraut machen. Das Kuratorium prüft laufend eingehende Anträge und entscheidet in der Regel zweimal jährlich über die Vergabe von Zuschüssen. Die Stiftung legt großen Wert darauf, dass die beantragten Mittel direkt den Zielgruppen zugutekommen und vorhandene Eigenmittel nachgewiesen werden.

Für eine Antragstellung sind folgende Unterlagen erforderlich: das vollständig ausgefüllte Antragsformular, Nachweis der Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid), Projektbeschreibung mit Zeitplan sowie ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan inklusive Nachweis eigener Mittel. Zudem müssen Angaben zur Vermögenssituation des Antragstellers und zur langfristigen Wirkung des Vorhabens eingereicht werden. Die Erfüllung des Stiftungszwecks, nachhaltige Strukturen und das Subsidiaritätsprinzip bilden die zentralen Bewertungskriterien. Ein aktueller Jahresabschluss sowie Bankverbindung und Daten vertretungsberechtigter Personen runden die Bewerbung ab. Die Einreichung erfolgt bevorzugt per E-Mail, um Bearbeitungszeiten zu verkürzen und Ressourcen für Fördergelder zu schonen. Projekte aus Deutschland und Russland sind willkommen; Anträge können jederzeit über das Online-Formular der Stiftung eingereicht werden.

Antrag starten →

Bereit, deine Förderung zu sichern?

Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.