Projektförderung der Rudolf-Vogel-Stiftung
Die Rudolf-Vogel-Stiftung fördert geo- und bergbauwissenschaftliche Arbeiten zur Erforschung und Nutzbarmachung von Lagerstätten. Anträge für das Förderjahr 2026 sind bis zum Stichtag einzureichen.
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Förderkriterien
Förderziel
Mit dem Ertrag des Stiftungskapitals hervorragende geo- und bergbauwissenschaftliche Arbeiten zur Erforschung und Nutzbarmachung von Lagerstätten zu fördern.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Angehörigkeit der TU Clausthal
- Tätigkeit im Bereich Geo- und Bergbauwissenschaften
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Positives Gutachten des betreuenden Professors
- Formloser Antrag
- Gegebenenfalls Antragsformular
Bewertungskriterien
- Qualität der wissenschaftlichen Arbeit
- Gutachten des betreuenden Professors
- Relevanz für die Erforschung und Nutzbarmachung von Lagerstätten
Beschreibung
Die Rudolf-Vogel-Stiftung unterstützt herausragende geo- und bergbauwissenschaftliche Arbeiten zur Erforschung und Nutzbarmachung von Lagerstätten. Bundesweit fördert sie sowohl Privatpersonen als auch Bildungseinrichtungen mit gemeinnützigem Status, die auf diesen Gebieten forschen oder lehren. Aus dem Ertrag des Stiftungskapitals werden Preise für exzellente Dissertationen, Diplomarbeiten sowie Studien- und Projektarbeiten vergeben. Ebenso werden finanzielle Zuschüsse für wissenschaftliche Kooperationen mit in- und ausländischen Hochschulen sowie für bedürftige Forschungs- und Lehrvorhaben bereitgestellt. Die Auswahl der förderwürdigen Vorhaben erfolgt durch ein Kuratorium, das die Anträge nach eingehender Begutachtung auf Basis ihrer wissenschaftlichen Qualität und Relevanz bewertet.
Antragsberechtigt sind alle Angehörigen der TU Clausthal, die im Bereich der Geo- und Bergbauwissenschaften studieren, lehren oder forschen. Ein positiver Bericht der betreuenden Professor:innen gehört zwingend zu jedem Antrag auf den Rudolf-Vogel-Preis für herausragende akademische Arbeiten. Für Projekte und Forschungsvorhaben genügt ein formloser Förderantrag, optional mit dem bereitgestellten Antragsformular. Entscheidende Kriterien für die Zuwendung sind die Qualität der wissenschaftlichen Arbeit, das Gutachten der betreuenden Professor:innen sowie die Bedeutung des Vorhabens für die Erforschung und Nutzbarmachung von Lagerstätten. Alle Unterlagen müssen bis zum Stichtag beim Vorsitzenden der Stiftung eingereicht sein. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und eröffnet den Beteiligten die Chance, ihre innovativen Forschungsaktivitäten in einem hochkarätigen wissenschaftlichen Umfeld weiterzuentwickeln.
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