Projektförderung der SHannoverStiftung – Stiftung der Sparkasse Hannover
Die SHannoverStiftung fördert Projekte und Initiativen gemeinnütziger Vereine und Träger im Gebiet der Landeshauptstadt Hannover mit hoher Qualität und Nachhaltigkeit. Der Vorstand entscheidet zweimal jährlich (Sommer/Winter) über die Vergabe; Anträge sind sechs bis acht Wochen vor den Sitzungen einzureichen.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Projekten und Initiativen gemeinnütziger Vereine und Träger mit hoher Qualität, Relevanz und Nachhaltigkeit in der Landeshauptstadt Hannover.
Nicht förderfähige Ausgaben
- laufende Personal- und Sachkosten außerhalb von Projekten
- institutionelle Förderung
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz und Wirkung im Stadtgebiet Hannover
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
- Einreichung des Antrags sechs bis acht Wochen vor Sitzungstermin
- Vorherige telefonische Rücksprache
- Original unterzeichnetes Anschreiben
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Anschreiben (Original und unterschrieben)
- Projektbeschreibung
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
- Checkliste Ökologische Nachhaltigkeit (für Kultur)
Bewertungskriterien
- Qualität des Projekts
- Relevanz für die Landeshauptstadt Hannover
- Nachhaltigkeit
Beschreibung
Die SHannoverStiftung der Sparkasse Hannover unterstützt seit 1996 gemeinnützige Vereine und Träger mit Sitz und Wirkung im Gebiet der Landeshauptstadt Hannover. Gefördert werden thematisch breit gefächerte Projekte in den Bereichen Soziales, Wissenschaft, Kultur, Umwelt-/Naturschutz, Sport, Bildung, Aus- & Weiterbildung, Arbeit & Soziales, Forschung & Innovation sowie Energieeffizienz & Klimaschutz. Voraussetzung für eine Antragstellung ist der Nachweis der Gemeinnützigkeit sowie die Ausrichtung des Vorhabens auf Qualität, Relevanz und Nachhaltigkeit. Mit einer Förderspanne von mindestens 2.000 Euro bis maximal 25.000 Euro werden Initiativen gestärkt, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern und langfristige Wirkung in der Stadt erzielen.
Die Vergabe erfolgt jeweils in zwei Sitzungen pro Jahr (Sommer/Winter). Anträge müssen sechs bis acht Wochen vor den Vorstandssitzungen eingereicht werden und beinhalten ein original unterschriebenes Anschreiben, eine detaillierte Projektbeschreibung, einen Kosten- und Finanzierungsplan, den Gemeinnützigkeitsnachweis sowie für Kulturvorhaben die ausgefüllte Checkliste Ökologische Nachhaltigkeit. Telefonische Rücksprache im Vorfeld wird ausdrücklich empfohlen. Die Entscheidung beruht auf den Kriterien Qualität, Relevanz und Nachhaltigkeit des Vorhabens. Nicht förderfähig sind institutionelle Grundförderungen, laufende Personal- und Sachkosten außerhalb konkreter Projekte sowie Maßnahmen ohne gesicherte Gesamtfinanzierung oder ohne Wirkung in Hannover. Mit ihrer Expertise will die Stiftung Akteur:innen vor Ort inspirieren und deren Engagement wirkungsvoll begleiten.
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