Zuschuss

Projektförderung der Sozial- und Sportstiftung des Landkreises Northeim

Fördermittel für soziale und sportliche Projekte im Landkreis Northeim. Anträge sind vor den vierteljährlichen Vorstandssitzungen einzureichen.

Soziales Sport Kinder und Jugendliche Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Niedersachsen
Fördersumme: bis zu 5.000 € je Projekt
Förderquote: bis 25 %

Förderziel

Förderung von Maßnahmen im sozialen Bereich und im Sport zur Verbesserung der Lebenssituation der Einwohnerinnen und Einwohner im Landkreis Northeim und zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements.

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projektort im Landkreis Northeim
  • Einbringung angemessener Eigenmittel
  • Vollständige Antragsunterlagen vor Maßnahmenbeginn
  • Schriftliches Einverständnis mit den Förderrichtlinien

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Projektbeschreibung
  3. Finanzplan
  4. Satzung des Projektträgers
  5. Gemeinnützigkeitsbescheinigung
  6. Verwendungsnachweis

Bewertungskriterien

  • Regionale Bedeutung im Landkreis Northeim
  • Ehrenamtliches Engagement
  • Nachhaltigkeit der Maßnahme
  • Qualität des Vorhabens

Beschreibung

Die Projektförderung der Sozial- und Sportstiftung des Landkreises Northeim unterstützt gemeinnützige Initiativen, Vereine, Interessensverbände, öffentliche Einrichtungen und Privatpersonen, die im Landkreis Northeim soziale oder sportliche Maßnahmen umsetzen. Gefördert werden Vorhaben in den Bereichen Soziales, Sport, Kinder und Jugendliche, Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt und Demokratie, Arbeit & Soziales sowie Kultur & Medien. Ziel ist es, die Lebenssituation aller Einwohner:innen zu verbessern, benachteiligte Gruppen – darunter Menschen mit Behinderung, Senior:innen und junge Menschen – zu stärken sowie ehrenamtliches Engagement nachhaltig zu fördern. Mit einem Zuschussvolumen von bis zu 5.000 € pro Projekt und einer Förderquote von maximal 25 % der Gesamtkosten bietet die Stiftung eine solide Finanzierungsgrundlage für Investitionen, Sanierungen und die Durchführung neuer oder innovativer Programme.

Für die Antragstellung müssen Projekte vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden, jeweils bis circa zwei Wochen vor den vierteljährlichen Vorstandssitzungen. Vorausgesetzt werden ein Projektstandort im Landkreis Northeim, angemessene Eigenmittel, vollständige Unterlagen sowie das schriftliche Einverständnis mit den Förderrichtlinien. Die Bewertung erfolgt nach regionaler Bedeutung, ehrenamtlichem Engagement, Nachhaltigkeit und Qualität des Vorhabens. Als Anlagen sind Antragsformular, Projektbeschreibung, Finanzplan, Satzung des Projektträgers, Gemeinnützigkeitsbescheinigung und späterer Verwendungsnachweis erforderlich. Durch dieses Verfahren gewährleistet die Stiftung eine ausgewogene Mittelvergabe, die Gemeinwohl und Sportförderung gleichermaßen in den Mittelpunkt stellt.

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