Projektförderung der Stadtteil-Stiftung Hemelingen
Laufende Projektförderung für gemeinnützige Initiativen in den Ortsteilen Arbergen, Hastedt, Hemelingen, Mahndorf und Sebaldsbrück in Bremen in den Bereichen Bildung, Kultur und Soziales.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung gemeinnütziger Projekte in den fünf Ortsteilen Arbergen, Hastedt, Hemelingen, Mahndorf und Sebaldsbrück mit dem Ziel, das Miteinander im Stadtteil zu stärken und das Potenzial vor Ort durch Angebote in Bildung, Kultur und Soziales zu heben.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Öffentliche Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projekt in einem der Ortsteile Arbergen, Hastedt, Hemelingen, Mahndorf oder Sebaldsbrück
- Gemeinnützige Projekte im Bereich Bildung, Kultur oder Soziales
- Vollständig ausgefüllter Fördermittelantrag
- Nachweis der Mittelverwendung nach Abschluss
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Fördermittelantrag (PDF)
- Förderrichtlinien (PDF)
- Mittelabruf (PDF)
- Verwendungsnachweis (PDF)
Bewertungskriterien
- Übereinstimmung mit den Förderzielen der Stiftung
- Bedeutung für das Gemeinwohl im Stadtteil
- Nachhaltigkeit und Innovationsgehalt
- Kostentransparenz und Wirtschaftlichkeit
Beschreibung
Die laufende Projektförderung richtet sich an gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände, Vereine sowie öffentliche und Bildungseinrichtungen in den Bremer Ortsteilen Arbergen, Hastedt, Hemelingen, Mahndorf und Sebaldsbrück. Gefördert werden Initiativen in den Bereichen Bildung, Kultur und Soziales, die das Miteinander im Quartier stärken und verborgene Potenziale vor Ort heben. Projekte für Kinder und Jugendliche, Senior:innen und die Zivilgesellschaft stehen im Fokus und sollen durch kreative, interaktive Angebote zum generationenübergreifenden Austausch beitragen. Als Zuschuss unterstützt die Stiftung Fachveranstaltungen, Workshops, Medien- und Kulturprojekte sowie soziale Initiativen mit dem Ziel, nachhaltige Strukturen im Stadtteil zu etablieren und das Gemeinwohl zu fördern.
Förderberechtigt sind ausschließlich gemeinnützige Träger, die einen vollständig ausgefüllten Fördermittelantrag einreichen und nach Abschluss der Maßnahme einen Verwendungsnachweis vorlegen. Die Bewertung erfolgt anhand der Übereinstimmung mit den Stiftungszielen, dem Mehrwert für das Quartier, dem Innovationsgrad sowie der Kostentransparenz und Wirtschaftlichkeit. Anträge können jederzeit gestellt werden, da fortlaufende Fördermöglichkeiten bestehen. Interessierte Initiativen werden ermutigt, ihre Projektideen zur Belebung der Nachbarschaft einzureichen und so einen aktiven Beitrag zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts und zur kulturellen Vielfalt im Stadtteil zu leisten.
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