Projektförderung der Stiftung Dr. Heines
Die Stiftung Dr. Heines fördert gemeinnützige und mildtätige Projektvorhaben auf sozialem und medizinischem Gebiet im Raum Bremen. Anträge können formlos und laufend eingereicht werden; erforderlich sind eine Projektbeschreibung und ein Finanzierungsplan.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung und Unterstützung von Maßnahmen auf sozialem und medizinischem Gebiet, insbesondere in den Bereichen Wissenschaft und Forschung, Jugendhilfe, Gesundheitswesen und Unterstützung hilfebedürftiger Menschen im Raum Bremen.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gemeinnütziger oder mildtätiger Förderzweck
- Sitz oder Wirkung im Raum Bremen
- Formlose Antragstellung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
Bewertungskriterien
- Innovative und nachhaltige Ausstrahlung der Förderung
- Wirkung auf einen möglichst großen Personenkreis
- Nachgewiesene Eigeninitiative der Antragsteller
- Regionale Vernetzung in Bremen
- Projekte an Schnittstellen zwischen mehreren Stiftungszwecken
Beschreibung
Die Projektförderung der Stiftung Dr. Heines unterstützt gemeinnützige und mildtätige Initiativen im Raum Bremen, die sozial- oder medizinisch orientierte Vorhaben realisieren wollen. Insbesondere Maßnahmen in den Bereichen Forschung & Innovation, Wissenschaft, Jugendhilfe, Gesundheitswesen sowie Aus- und Weiterbildung werden gefördert. Ziel ist dabei, langfristig wirksame Impulse zu setzen und bedürftigen Menschen in Bremen Zugang zu präventiven, therapeutischen oder bildungsbezogenen Angeboten zu ermöglichen. Antragsberechtigte sind eingetragene Vereine, Interessenverbände sowie Bildungseinrichtungen mit nachweisbarer regionaler Verankerung. Die Stiftung fördert vorzugsweise Projekte mit nachhaltiger Ausstrahlung, hoher regionaler Vernetzung und echtem Mehrwert für unterschiedliche Zielgruppen – von Heranwachsenden über sozial Benachteiligte bis hin zu wissenschaftlichen Einrichtungen.
Die Antragstellung ist kontinuierlich und formlos möglich. Erforderlich sind eine aussagekräftige Projektbeschreibung, die Ziele, Zeitplanung und beteiligte Akteur:innen skizziert, sowie ein detaillierter Finanzierungsplan inklusive Eigenleistungen und Drittförderungen. Entscheidungskriterien sind unter anderem die Innovationskraft, die Reichweite des Vorhabens, nachgewiesene Eigeninitiative sowie die Anbindung an weitere Stiftungsziele. Projekte, die Schnittstellen zwischen mehreren Förderbereichen bespielen, genießen besondere Priorität. Als Zuschussgeberin übernimmt die Stiftung Dr. Heines die Prüfung und Bewilligung der Mittel durch ein Kuratorium, das auf Grundlage festgelegter Rahmenbedingungen entscheidet. Mit dieser transparenten Förderstruktur trägt die Stiftung dazu bei, engagierte Initiativen in Bremen nachhaltig zu stärken und gesellschaftliche Teilhabe zu fördern.
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