Projektförderung der Stiftung Feuchtgebiete
Die Stiftung Feuchtgebiete fördert den Ankauf und die Renaturierung von Feuchtgebieten in Deutschland zum Schutz seltener Tier- und Pflanzenarten und für Klimaschutz. Anträge sind fortlaufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Erhalt, Ankauf und Renaturierung von Feuchtgebieten zum Schutz seltener Tier- und Pflanzenarten sowie zur Förderung des Klimaschutzes durch Wiedervernässung und Renaturierungsmaßnahmen.
Förderfähige Ausgaben
- Flächenankauf
- Renaturierungsmaßnahmen
- Nebenkosten für Grundstückserwerb
- Personalaufwand
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Stiftungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projekt in einem Feuchtgebiet
- Maßnahmen zum Flächenankauf oder zur Renaturierung
- Schutz seltener Tier- und Pflanzenarten
Bewertungskriterien
- Beitrag zum Artenschutz
- Klimaschutzwirkung
- Langfristige Sicherung der Flächen
Beschreibung
Die Projektförderung der Stiftung Feuchtgebiete richtet sich bundesweit an gemeinnützige Organisationen, Stiftungen, Interessenverbände, Vereine und öffentliche Einrichtungen, die sich dem Erhalt, dem Ankauf und der Renaturierung von Feuchtgebieten verschrieben haben. Mit dauerhaft offener Antragsfrist werden Maßnahmen unterstützt, die seltenen Tier- und Pflanzenarten neue Lebensräume erschließen und gleichzeitig positive Klimaschutzwirkungen entfalten. Gefördert werden neben dem Flächenankauf insbesondere Wiedervernässungs- und Renaturierungsarbeiten, die durch die gezielte Wiederherstellung natürlicher Wasserstände zu einer Stabilisierung von Ökosystemen und zur Speicherung von CO₂ beitragen. Die Stiftung übernimmt sowohl Kaufnebenkosten als auch Personalaufwand, um fachgerechte Projektumsetzungen zu gewährleisten.
Interessierte Projektträger:innen profitieren von einer transparenten Förderstruktur, bei der das eingereichte Vorhaben anhand des Beitrags zum Artenschutz, der Klimaschutzwirkung und der langfristigen Sicherung der Flächen bewertet wird. Durch die flexible Zuschussförderung können beispielsweise Notar- und Grundbucheintragungsgebühren, Mitarbeiter:innenstunden oder Aufwendungen für ökologische Konzepte abgedeckt werden. Besonders gemeinnützige Naturschutzverbände, Umweltstiftungen und lokale Vereine finden hier einen Anlaufpunkt, um ambitionierte Renaturierungsprojekte umzusetzen und gemeinsam mit Expert:innen die Zukunft von Mooren, Sümpfen und Feuchtwiesen aktiv zu gestalten. Kontinuierliche Fördermöglichkeiten und klare Voraussetzungen ermöglichen eine unkomplizierte Antragstellung und schaffen so optimale Rahmenbedingungen für nachhaltige Umweltprojekte.
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