Zuschuss

Projektförderung der Stiftung für das sorbische Volk

Förderung von Projekten zum Erhalt und zur Weiterentwicklung der sorbischen Sprache, Kultur und Traditionen in Sachsen und Brandenburg. Antragsfristen: 30.09. für Januar–Juni, 31.03. für Juli–Dezember, 31.07. bei Fördervolumen über 10.000 €.

Kultur

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Brandenburg, Sachsen
Förderquote: bis 70%
Projektdauer: 12 Monate

Förderziel

Die Stiftung für das sorbische Volk gewährt Zuwendungen mit dem Ziel, die sorbische Sprache und Kultur als Ausdruck der Identität des sorbischen Volkes zu erhalten und zu entwickeln.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalaufwendungen
  • Sachkosten
  • Honorare
  • Öffentlichkeitsarbeit/Werbung
  • Reisekosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Investive Maßnahmen ohne Bezug zum Projektzweck
  • Schuldenausgleich
  • Rückwirkende Kosten

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Unternehmen
  • Bildungseinrichtungen
  • Privatpersonen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Wohnsitz oder Sitz im sorbischen Siedlungsgebiet in Sachsen oder Brandenburg oder Nachweis der Projektdurchführung dort
  • Projekt darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen sein
  • Projektziel muss dem Stiftungszweck entsprechen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Projektbeschreibung
  3. Finanzierungsplan
  4. Nachweis über Sitz/Wohnsitz

Bewertungskriterien

  • Erfüllung des Stiftungszwecks
  • Nachhaltigkeit
  • Wirtschaftlichkeit
  • Bedeutung für die sorbische Kultur

Beschreibung

Die Projektförderung der Stiftung für das sorbische Volk richtet sich an gemeinnützige Organisationen, Unternehmen, Bildungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen und Privatpersonen mit Sitz oder Wohnsitz im sorbischen Siedlungsgebiet in Sachsen oder Brandenburg sowie an Projektträger:innen, die Vorhaben zum Erhalt und zur Weiterentwicklung der sorbischen Sprache, Kultur und Traditionen durchführen. Gefördert werden Maßnahmen in den Bereichen Kultur und Medien, darunter bildende und darstellende Kunst, Literatur, Musik, Heimat- und Brauchtumspflege, Kinder- und Jugendprojekte, soziokulturelle Initiativen sowie außerinstitutionelle wissenschaftliche Arbeit und Sprachkurse. Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss mit einer Förderquote von bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (Personalkosten, Sachkosten, Honorare, Öffentlichkeitsarbeit, Reisekosten), bei besonderer Bedeutung oder für Nachwuchsförderung bis zu 90 %. Investive Maßnahmen ohne direkten Projektbezug, Schuldenausgleich und rückwirkende Kosten sind ausgeschlossen.


Projekte dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen sein. Die Anträge sind ausschließlich auf den offiziellen Formularen einzureichen, ergänzt um eine ausführliche Projektbeschreibung, einen detaillierten Finanzierungsplan sowie Nachweise über Sitz/Wohnsitz oder Projektdurchführung. Fristen: 30. September für Vorhaben von Januar bis Juni, 31. März für Juli bis Dezember, 31. Juli bei beantragtem Fördervolumen über 10 000 €. Dem Antrag sind gegebenenfalls Nachweise zu weiteren Finanzierungsquellen, Satzung und Gemeinnützigkeit beizufügen. Die Entscheidungen trifft der Fachbeirat auf Grundlage der Förderrichtlinie und der Empfehlungen der Fachgremien. Interessierte Projektträger:innen werden ermutigt, vor Antragstellung die Förderrichtlinie zu studieren und ihre Vorhaben zielgerichtet am Stiftungszweck auszurichten.

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