Zuschuss

Projektförderung der Stiftung „Großes Waisenhaus zu Potsdam“

Seit 1999 fördert die Stiftung „Großes Waisenhaus zu Potsdam“ ganzjährig Kinder- und Jugendprojekte in Brandenburg. Online-Anträge können jederzeit gestellt werden; eine vorherige Förderberatung wird empfohlen.

Kinder und Jugendliche Soziales Gesundheit Bildung Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Brandenburg
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung von Kinder- und Jugendprojekten, insbesondere zur Unterstützung benachteiligter Kinder und Jugendlicher und zur Förderung gesellschaftlicher Teilhabe, Bewegung, Gesundheit, Bildung und Inklusion.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragstellung mindestens drei Monate vor Projektbeginn
  • Kontaktaufnahme zur Förderberatung vor Einreichen des Antrags
  • Einreichung von Satzung, aktuellem Freistellungsbescheid und Vereinsregisterauszug

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Online-Antragsformular
  2. Satzung oder Statut
  3. Aktueller Freistellungsbescheid
  4. Auszug aus dem Vereinsregister
  5. Kosten- und Finanzierungsplan (bei mehr als zehn Kostenpositionen)

Beschreibung

Die Projektförderung der Stiftung „Großes Waisenhaus zu Potsdam“ richtet sich an gemeinnützige Organisationen, öffentliche Einrichtungen und Bildungseinrichtungen in Brandenburg, die sich für benachteiligte Kinder und Jugendliche einsetzen. Ganzjährig werden Zuschüsse für Projekte vergeben, die gesellschaftliche Teilhabe, Bildung, Gesundheit, Bewegung und Inklusion fördern. Bewerbungen können jederzeit online eingereicht werden, Anträge für das Jahr 2026 sind bereits möglich. Im Hinblick auf die begrenzten Mittel ist eine Einreichung für 2025 derzeit nicht mehr möglich. Interessierte Träger:innen werden dazu angehalten, mindestens drei Monate vor Projektbeginn eine Förderberatung in Anspruch zu nehmen und ihre Projektidee mit entsprechenden Zielen, Zielgruppenbeschreibungen und einem strukturierten Zeitplan zu skizzieren. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche nachhaltig zu stärken und ihren aktiven Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt zu unterstützen.

Für die vollständige Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen: Online-Antragsformular, Satzung oder Statut, aktueller Freistellungsbescheid, Vereinsregisterauszug sowie ein Kosten- und Finanzierungsplan bei mehr als zehn Kostenpositionen (Vorlage verfügbar). Nach positiver Förderzusage dürfen Projektaktivitäten erst nach schriftlicher Bestätigung beginnen. Im Anschluss an den Projektabschluss sind Verwendungsnachweis und Sachberichte gemäß Förderrichtlinien einzureichen, um den ordnungsgemäßen Einsatz der Mittel nachzuweisen. Die Stiftung legt großen Wert auf transparente Berichterstattung und wertschätzt den Verweis auf die Fördergeberin in allen Veröffentlichungen. Weitere Details zu Förderrichtlinien, Hinweisen zum Ausfüllen des Webformulars und allen relevanten Vorlagen stehen als Download bereit.

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