Projektförderung der Stiftung "Grüne Mitte"
Die Stiftung "Grüne Mitte" fördert kontinuierlich Projekte und Einzelpersonen in Berlin mit Kleinstzuschüssen, Mitgliedsbeiträgen und Unterstützung für Jugend- und Altenhilfe sowie Menschen in Not.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Jugend- und Altenhilfe sowie Unterstützung hilfebedürftiger Personen durch einmalige Zuschüsse und Mitgliedsbeiträge, um gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.
Förderfähige Ausgaben
- Mitgliedsbeiträge
- Zuschüsse für kulturelle Aktivitäten
- Zuschüsse für sportliche Aktivitäten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Wohnsitz in Berlin
- Nachweis der finanziellen Bedürftigkeit
- Entsprechung zum Stiftungszweck
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Einkommensnachweise
- Befürwortung durch soziale Einrichtung
Bewertungskriterien
- Nachweis der Bedürftigkeit
- Ausrichtung am Stiftungszweck
Beschreibung
Die Projektförderung der Stiftung „Grüne Mitte“ richtet sich an Privatpersonen und Kleinstprojekte mit Wohnsitz in Berlin, die aufgrund eingeschränkter finanzieller Mittel am gesellschaftlichen Leben nur eingeschränkt teilnehmen können. In den Themenbereichen Soziales, Kinder und Jugendliche, Bildung, Kultur, Sport sowie Aus- und Weiterbildung werden einmalige Zuschüsse und Mitgliedsbeiträge vergeben, um Jugend- und Altenhilfe ebenso zu unterstützen wie Alleinerziehende und Menschen mit Behinderung. Die kontinuierlich geöffneten Förderspielräume ermöglichen eine bedarfsgerechte Begleitung von kleinen Initiativen und Einzelpersonen, die eine nachhaltige Wirkung in ihrem Umfeld entfalten möchten. Förderungscodes sehen dabei vor, dass Ausgaben für Mitgliedsbeiträge sowie Zuschüsse für kulturelle und sportliche Aktivitäten erstattungsfähig sind und jeweils im Einklang mit dem Stiftungszweck stehen müssen.
Voraussetzung für eine positive Förderentscheidung ist der Nachweis einer bestehenden Bedürftigkeit sowie die formale Übereinstimmung mit den Zielen der Stiftung. Der Bewilligungsprozess erfolgt niedrigschwellig und wird von Stiftungsrat und Stiftungsvorstand entschieden. Zur Antragstellung sind das vollständig ausgefüllte Antragsformular, Einkommensnachweise und eine Befürwortung durch eine soziale Einrichtung beizufügen. Da Anträge jederzeit eingereicht werden können, besteht für engagierte Berliner:innen keine Fristbindung – so bleibt Raum für spontane Projekte und kurzfristigen Unterstützungsbedarf. Durch diese gezielte Förderung werden Chancengleichheit und gesellschaftliche Teilhabe nachhaltig gestärkt.
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