Zuschuss

Projektförderung der Stiftung Heilig Kreuz

Die Stiftung Heilig Kreuz fördert formlos per E-Mail Projekte und Aktivitäten der Pfarrei Detmold in vier Aktionsfeldern; Anträge können jederzeit eingereicht werden und werden in den regelmäßigen Sitzungen des Stiftungsrates beraten.

Kinder und Jugendliche Soziales Kultur Bauten und Denkmalschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Nordrhein-Westfalen
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Unterstützung kirchlicher und sozialer Projekte und Aktivitäten innerhalb des Pastoralverbunds Lippe Detmold, die nicht aus dem allgemeinen Haushaltsbudget der Gemeinde finanzierbar sind und eines der vier Stiftungsziele verfolgen.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projekt verfolgt eines der vier Stiftungsziele
  • Formlose Antragstellung per E-Mail

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Angabe des Finanzierungsbedarfs

Bewertungskriterien

  • Ausrichtung an den Stiftungszielen
  • Überzeugungskraft der Projektidee

Beschreibung

Die Stiftung Heilig Kreuz in Nordrhein-Westfalen unterstützt kontinuierlich kirchliche und soziale Vorhaben der Pfarrei Detmold, die nicht aus dem regulären Gemeindehaushalt finanziert werden können. Förderfähig sind gemeinnützige Organisationen, öffentliche Einrichtungen sowie Privatpersonen, sofern das Projekt eines der vier Stiftungsziele verfolgt: Kinder- und Jugendförderung, Hilfe in Notlagen, kirchenmusikalische Aktivitäten sowie Erhalt und Weiterentwicklung von Kirchorten und -gebäuden. Ein formloser Antrag per E-Mail kann jederzeit eingereicht werden und wird in den regelmäßigen Sitzungen des ehrenamtlich besetzten Stiftungsrates beraten. Grundlage für die Bewilligung ist die überzeugende Ausrichtung an den Stiftungszielen und eine klar strukturierte Finanzierungsdarstellung.

Gefördert werden unter anderem Freizeitprojekte zur Chancengleichheit von Kindern und Jugendlichen, unbürokratische Soforthilfen für Menschen in Notlagen, kirchenmusikalische Initiativen im Rahmen des „Freundeskreises Kirchenmusik“ sowie Maßnahmen zum Baudenkmal- und Standortschutz der Heilig Kreuz-Kirche und weiterer Kirchorte. Antragsteller:innen legen eine Projektbeschreibung und eine Angabe des Finanzierungsbedarfs vor, um die Überzeugungskraft ihres Anliegens zu demonstrieren. Die Stiftung agiert als rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts und verwendet alle Mittel zu 100 % für die Erfüllung ihrer Satzungszwecke. Interessierte Projektträger:innen sind eingeladen, ihre Ideen vorzustellen und damit zur Gestaltung eines lebendigen Gemeindelebens beizutragen.

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