Zuschuss

Projektförderung der Stiftung Integration

Die Stiftung Integration vergibt Stiftungsmittel zur Förderung integrativer Lebensmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung im Bundesland Hessen. Einzelförderungen sind ausgeschlossen.

Kinder und Jugendliche

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Hessen

Förderziel

Förderung integrativer Lebensmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung.

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Einzelförderungen, z.B. Umbau von PKW
  • Einzelförderung behinderter Kinder

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Wohnsitz in Hessen
  • Projektvorhaben mit integrativen Zielen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Angaben über den Träger bzw. die Institution
  3. Schlüssiges Konzept und Zeitplan
  4. Finanzplan über das Gesamtprojekt
  5. Bericht über bereits in Anspruch genommene Förderungen

Beschreibung

Die Projektförderung der Stiftung Integration unterstützt ganzheitliche Initiativen im Bundesland Hessen, die integrative Lebensräume für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung schaffen. Als Zuschussförderung stehen gemeinnützigen Organisationen, öffentlichen Einrichtungen, Unternehmen sowie Privatpersonen finanzielle Mittel zur Verfügung, um inklusive Bildungs-, Freizeit- oder Sozialprojekte im Rahmen der Themenfelder Kinder und Jugendliche sowie Arbeit & Soziales zu realisieren. Die Stiftung verfolgt das Ziel, Barrieren im Alltag abzubauen und Begegnungen zu ermöglichen, bei denen junge Menschen unterschiedlicher Voraussetzungen gemeinsam lernen, spielen und wachsen.

Eine Antragstellung ist fortlaufend möglich, solange das Projektvorhaben integrative Ziele aufweist und der Träger bzw. die Institution einen Sitz in Hessen nachweist. Gefördert werden keine Einzelförderungen wie PKW-Umbauten oder individuelle Hilfen für einzelne Kinder. Für die Antragsunterlagen sind eine ausführliche Projektbeschreibung, ein schlüssiges Konzept mit Zeitplan sowie ein Finanzplan über das Gesamtvorhaben erforderlich. Zudem ist ein Bericht über bereits in Anspruch genommene Förderungen beizufügen. Nach erfolgreicher Mittelzusage wird ein Abschlussbericht zur Verwendung der Stiftungsmittel erwartet. Dieses Angebot richtet sich an alle, die inklusive Projekte gestalten möchten und so zur Verwirklichung einer barrierefreien Gesellschaft beitragen wollen.

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