Projektförderung der STIFTUNG JA ZUM LEBEN
Die STIFTUNG JA ZUM LEBEN fördert gemeinnützige Projekte, die den Zielen Schwangeren helfen – Kinder schützen – Familien stärken entsprechen. Antrag erfolgt zunächst per Online-Vorabcheck; bei positiver Rückmeldung wird der ausführliche Förderantrag zugeschickt. Förderung jeweils für ein Jahr.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Projekten, die den Menschenrecht auf Leben für alle Menschen von Beginn ihrer Existenz an aktiv unterstützen. Schwerpunkt sind Schwangerenkonfliktberatung, Bildung und Erziehung, Wissenschaft und Familienförderung zur Stärkung von Schwangeren, Kindern und Familien.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
- Projekte mit zeitlicher Begrenzung und Zukunftscharakter
- Eigenmittel und/oder weitere finanzielle Unterstützer müssen vorhanden sein
- Jährliche Antragstellung erforderlich
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Online-Voranfrage
- Förderantrag
- Finanzierungsplan
- Nachweise laut Antragsunterlagen
Bewertungskriterien
- Gemeinnützige Ausrichtung
- Zukunftscharakter des Projekts
- Beitrag zur Kultur des Lebens
- Vorhandensein von Eigenmitteln oder weiteren Unterstützern
Beschreibung
Die Projektförderung der STIFTUNG JA ZUM LEBEN richtet sich an gemeinnützige Organisationen, Bildungseinrichtungen und öffentliche Träger in Deutschland und der EU, die sich in den Bereichen Soziales, Beratung, Bildung, Wissenschaft, Arbeit & Soziales sowie Forschung & Innovation engagieren. Gefördert werden zeitlich auf 12 Monate angelegte Vorhaben, die den Zielen „Schwangeren helfen – Kinder schützen – Familien stärken“ entsprechen und den Menschenrechtsgedanken vom Beginn des Lebens an aktiv unterstützen. Nach einem Online-Vorabcheck erhalten Antragstellende bei positiver Rückmeldung die ausführlichen Unterlagen für den formalen Förderantrag. Die Stiftung gewährt Zuschüsse stets für ein Jahr; für mehrjährige Projekte ist eine jährliche Antragstellung erforderlich.
Voraussetzung für eine Zuwendung sind der Nachweis der Gemeinnützigkeit, ein klarer Zukunftscharakter des Projekts sowie vorhandene Eigenmittel oder weitere Finanzierungsquellen. Bewertet werden die gemeinnützige Ausrichtung, der Beitrag zur Kultur des Lebens, die zeitliche Begrenzung mit perspektivischem Nutzen und die Ko-Finanzierung. Zur Bewerbung gehören eine Online-Voranfrage, der Förderantrag inklusive Finanzierungsplan und Nachweise gemäß Förderleitlinien. Die Frist für Einreichungen ist laufend; Projekte können jederzeit über den Vorabcheck angemeldet werden.
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