Zuschuss

Projektförderung der Stiftung KULTURLABOR – Stiftung zur Förderung von Kunst & Kultur

Die Stiftung fördert Partner*innen und Projekte aus Kunst und Kultur, vor allem in ländlichen Räumen (derzeit regional begrenzt), die gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken, nachhaltig wirken und Akteur*innen und Institutionen vernetzen. Laufende Antragstellung möglich.

Kultur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Baden-Württemberg

Förderziel

Förderung engagierter und kreativer Menschen sowie Projekte aus Kunst und Kultur in ländlichen Regionen zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, nachhaltigen Wirkung und Vernetzung von Akteur*innen und Institutionen.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Bildungseinrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Einreichung einer Projektskizze über das bereitgestellte Formular
  • Projekt im Bereich Kunst und Kultur
  • Durchführung hauptsächlich in ländlichen Räumen der Region
  • Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt
  • Nachhaltigkeits- und Vernetzungsaspekte im Projektkonzept
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausgefüllte Projektskizze (online Formular)
  2. Finanzplan (bei Aufforderung)
  3. Detaillierte Projektbeschreibung mit Zeitplan (bei Aufforderung, PDF)

Bewertungskriterien

  • Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts
  • Nachhaltigkeits- und Vernetzungsaspekte
  • Sektor- und spartenübergreifende Zusammenarbeit
  • Berücksichtigung von Intersektionalität und Inklusion

Beschreibung

Die Projektförderung der Stiftung KULTURLABOR – Stiftung zur Förderung von Kunst & Kultur unterstützt engagierte Künstler:innen, Kulturschaffende und Institutionen in Baden-Württemberg, insbesondere in ländlichen Räumen. Im Zentrum steht die Realisierung kreativer Vorhaben, die gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken, Nachhaltigkeit verankern und eine breite Vernetzung zwischen Akteur:innen und Bildungseinrichtungen ermöglichen. Die in regelmäßigen Abständen einreichbaren Anträge werden im Modus Zuschuss geprüft: Zunächst reicht eine Projektskizze über das Online-Formular ein, auf deren Basis eine Aufforderung zur vollständigen Antragstellung folgen kann. Dabei bewertet die Jury vor allem sektor- und spartenübergreifende Kooperationen, intersektionale Perspektiven und inklusive Ansätze, die eine gerechte Teilhabe aller Beteiligten garantieren.

Gefördert werden sowohl Privatpersonen als auch gemeinnützige Organisationen, Vereine, Bildungseinrichtungen, Interessenverbände und Unternehmen, die in ländlichen Regionen wirksam werden möchten. Voraussetzung ist ein Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt, die Berücksichtigung nachhaltiger Konzepte sowie konkrete Maßnahmen zur Vernetzung von Kulturschaffenden und Institutionen. Neben der Projektskizze sind bei Aufforderung ein detaillierter Finanzplan und eine umfassende Projektbeschreibung mit Zeitplan einzureichen. Das Verfahren ermöglicht eine unbürokratische Unterstützung innovativer Formate: Mutige Ideen und experimentelle Ansätze sind ausdrücklich erwünscht, um die kulturelle Landschaft vor Ort vielfältig zu gestalten und einen langfristigen Mehrwert zu erzielen.

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