Projektförderung der Stiftung Kunst und Kultur der Landessparkasse zu Oldenburg
Die Stiftung Kunst und Kultur der Landessparkasse zu Oldenburg unterstützt gemeinnützige Institutionen und Vereine im Geschäftsgebiet der LzO bei Projekten aus Kunst und Kultur. Anträge sind schriftlich mit Projektbeschreibung, Finanzierungsplan und Freistellungsbescheid einzureichen. Die Entscheidung fällt einmal jährlich im Frühjahr; Förderanträge müssen mindestens acht Wochen vor der Sitzung vorliegen.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Kunst und Kultur im Geschäftsgebiet der Landessparkasse zu Oldenburg durch finanzielle Unterstützung von Einzelprojekten und Maßnahmen in den Bereichen Musik, Literatur, darstellende und bildende Kunst, Heimat- und Denkmalpflege sowie wissenschaftliche Vorhaben.
Förderfähige Ausgaben
- Projektbezogene Kosten
- Sachkosten
- Restaurierungskosten
- Ausstellungs- und Veranstaltungskosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Laufende Verwaltungs- und Personalkosten
- Druckkostenzuschüsse für Chroniken und Festschriften
- Allgemeine Vereinsarbeit
- Laufende Kosten und Reisekosten
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gemeinnützigkeit der antragstellenden Institution
- Sitz im Geschäftsgebiet der Landessparkasse zu Oldenburg
- Formgerechter Antrag mit Projektbeschreibung, Finanzierungsplan und Freistellungsbescheid
- Einreichung mindestens 8 Wochen vor der Frühjahrssitzung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Freistellungsbescheid
Bewertungskriterien
- Regionale Bedeutung des Projekts
- Höhere künstlerische Qualität
- Nachgewiesene Gesamtfinanzierung einschließlich Eigenmitteln
- Vollständige und formgerechte Antragsunterlagen
Beschreibung
Die Projektförderung der Stiftung Kunst und Kultur der Landessparkasse zu Oldenburg richtet sich an gemeinnützige Institutionen und Vereine im Geschäftsgebiet der LzO, die anspruchsvolle Vorhaben in den Bereichen Musik, Literatur, darstellende und bildende Kunst, Heimat- und Denkmalpflege sowie wissenschaftliche Forschung realisieren möchten. Mit jährlich verfügbaren Zuschussmitteln sollen einmalige Einzelprojekte unterstützt werden, deren Konzept durch eine hohe künstlerische Qualität und regionale Bedeutung überzeugt. Bewerbungen müssen schriftlich unter Verwendung des offiziellen Förderantrags eingereicht werden und umfassen ergänzend eine detaillierte Projektbeschreibung, einen Finanzierungsplan sowie den aktuellen Freistellungsbescheid. Der Stiftungsvorstand entscheidet in der Regel im Frühjahr einmal jährlich über die Gesamtanträge; hierfür sind Unterlagen mindestens acht Wochen vor Sitzungsbeginn einzureichen.
Gefördert werden projektbezogene Ausgaben wie Sach- und Restaurierungskosten, Ausstellungs- und Veranstaltungskosten. Laufende Personal- und Verwaltungskosten, Druckkostenzuschüsse für Chroniken oder allgemeine Vereinsarbeit fallen jedoch nicht in den Förderbereich. Voraussetzungen für eine positive Entscheidung sind neben der Gemeinnützigkeit und dem Sitz im Geschäftsgebiet der LzO ein nachgewiesener Finanzierungsplan einschließlich Eigenmitteln sowie vollständig und formgerecht eingereichte Unterlagen. Die Bewertung erfolgt nach Kriterien wie regionaler Bedeutung, künstlerischer Qualität und finanzieller Gesamtabsicherung. Die Stiftung wünscht sich eine transparente Haushaltsführung und behält sich vor, Nachweise zur Mittelverwendung einzufordern oder Mittel zurückzufordern, sofern die Projektangaben nicht eingehalten werden.
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