Zuschuss

Projektförderung der Stiftung Kunst und Kultur der Sparkasse Dachau

Förderung von Kunst-, Kultur- und Denkmalschutzprojekten im Stadt- und Landkreis Dachau; Anträge möglich zweimal jährlich.

Kultur Bauten und Denkmalschutz

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bayern
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung der Kunst, Kultur und des Denkmalschutzes im Gebiet der Stadt und des Landkreises Dachau durch Zuwendungen an steuerbegünstigte Körperschaften und Initiativen.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz in Stadt oder Landkreis Dachau
  • Gemeinnütziger Status
  • Projekt im Bereich Kunst, Kultur oder Denkmalschutz
  • Einreichung zum jeweiligen Stichtag gemäß Förderrichtlinien

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Unterzeichneter Förderantrag
  2. Förderrichtlinien (als Bestandteil des Antrags)

Bewertungskriterien

  • Innovationsansatz des Projekts
  • Nachhaltigkeit
  • Breite regionale Wirkung

Beschreibung

Die Stiftung Kunst und Kultur der Sparkasse Dachau fördert seit 2004 gemeinnützige Vorhaben im Bereich Kunst, Kultur und Denkmalschutz in Stadt und Landkreis Dachau. Mit einem Stiftungsvermögen von 1 Mio. € und einem Vorstand, der zweimal jährlich über Anträge entscheidet, unterstützt sie sowohl einzelne Projekte als auch langfristige Initiativen. Ziel ist es, innovative Konzepte zu fördern, die regionale Impulse setzen und eine nachhaltige Wirkung entfalten. Besonders Projekte mit breit gefächerter lokaler Resonanz und zukunftsweisendem Ansatz haben gute Chancen auf eine Zuwendung. Als Ausdruck des gesellschaftlichen Engagements der Sparkasse stärkt die Stiftung so die kulturelle Vielfalt vor Ort und trägt zur Erhaltung historisch bedeutender Bauten bei.

Gefördert werden steuerbegünstigte Körperschaften und Initiativen mit Sitz im Fördergebiet, die konkrete Projekte in den Bereichen Kunst, Kultur oder Denkmalschutz realisieren. Voraussetzungen sind ein gemeinnütziger Status und die fristgerechte Einreichung eines unterzeichneten Förderantrags gemäß den Förderrichtlinien. Die Bewertung erfolgt unter anderem nach Innovationsgrad, Nachhaltigkeit und regionaler Reichweite. Anträge können zweimal jährlich eingereicht werden; die exakten Stichtage sind in den Richtlinien festgelegt. Benötigt werden neben dem Förderantrag nur die Förderrichtlinien als Bestandteil der Bewerbung. Die einmalige Chance, die lokale Kulturlandschaft aktiv mitzugestalten und das kulturelle Erbe zu bewahren, macht diese Fördermöglichkeit besonders attraktiv für gemeinnützige Organisationen in Dachau.

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