Projektförderung der Stiftung Lauenstein
Förderung heilpädagogischer und sozial-therapeutischer Projekte auf anthroposophischer Grundlage. Anträge bis 31. Januar eines jeden Jahres möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Stiftung Lauenstein fördert Projekte in den Bereichen heilpädagogische und sozial-therapeutische Arbeit auf anthroposophischer Grundlage. Dazu zählen die finanzielle Unterstützung von Einrichtungen für Menschen mit Assistenzbedarf, die Förderung von Aus- und Fortbildungsangeboten für Fachkräfte, die Förderung wissenschaftlicher Forschung und Öffentlichkeitsarbeit sowie die Durchführung eigener Projekte und Veranstaltungen.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
- Stiftungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Ausgefülltes Fördermittelantragsformular mit rechtsverbindlichen Unterschriften
- Maximal 2 Seiten Umfang des Antragsformulars
- Einhaltung der Förderrichtlinien der Stiftung
- Bei Bildungsmaßnahmen: Vorlage eines Gesamtkonzepts der Einrichtung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Fördermittelantrag (Word-Dokument, max. 2 Seiten)
- Rechtsverbindliche Unterschriften
- Bei Bildungsmaßnahmen: Gesamtkonzept der Einrichtung
Beschreibung
Die Projektförderung der Stiftung Lauenstein unterstützt bundesweit gemeinnützige Einrichtungen, öffentliche sowie Bildungseinrichtungen und Stiftungen bei heilpädagogischen und sozial-therapeutischen Initiativen auf anthroposophischer Grundlage. Die Förderung richtet sich insbesondere an Organisationen, die Angebote für Menschen mit Assistenzbedarf entwickeln oder betreiben, ebenso wie an Fachkräfte und Forschungseinrichtungen im Bereich Heilpädagogik und Sozialtherapie. Im Fokus stehen sowohl die finanzielle Begleitung existierender Einrichtungen als auch die Unterstützung von Aus- und Fortbildungsangeboten für pädagogisches und therapeutisches Personal. Wissenschaftliche Vorhaben und Öffentlichkeitsarbeit werden ebenso berücksichtigt wie die Realisierung eigener Projekte und Veranstaltungen der Antragstellenden. Anträge in Form eines maximal zweiseitigen Fördermittelantrags mit rechtsverbindlichen Unterschriften sind jeweils bis zum 31. Januar einzureichen. Bei Bildungsmaßnahmen ist zusätzlich ein ausführliches Gesamtkonzept der Einrichtung erforderlich.
Zur Antragstellung ist das offizielle Word-Formular zu nutzen, das alle förmlichen Anforderungen abbildet und im Einklang mit den Förderrichtlinien der Stiftung stehen muss. Eine fristgerechte Einreichung gewährleistet die Prüfung im jährlich gleichen Turnus. Die Stiftung Lauenstein, 1993 gegründet und seitdem mit über 3,3 Mio. EUR fördernd tätig, legt Wert auf transparente Kriterien und ein partnerschaftliches Miteinander. Projektverantwortliche erhalten nach positiver Entscheidung finanzielle Zuschüsse zur Umsetzung ihrer Vorhaben, wobei die Anthroposophie als inhaltlicher Leitgedanke die Grundlage für heilpädagogische und sozial-therapeutische Entwicklungen bildet. Dieser Förderansatz trägt dazu bei, inklusive Strukturen zu stärken und innovative Konzepte im Sozial- und Gesundheitsbereich voranzutreiben.
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