Zuschuss

Projektförderung der Stiftung Lausitzer Braunkohle

Projektförderung der Stiftung Lausitzer Braunkohle für gemeinnützige Engagements in Brandenburg und Sachsen in den Bereichen Bildung, Umwelt-/Naturschutz, Kultur, Demokratie und Klimaschutz.

Bildung Umwelt-/Naturschutz Kultur Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie Energieeffizienz & Erneuerbare Energien Medien Arbeit Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Brandenburg, Sachsen
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung gemeinnütziger Projekte zur Verbesserung des sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Umfelds in der Lausitz mit Schwerpunkt auf Jugendbildung, Umweltprojekten, Präventionsmaßnahmen sowie nachhaltiger Kultur- und Sprachvermittlung.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Bildungseinrichtungen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Stiftungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz oder Tätigkeit in Brandenburg oder Sachsen
  • Nachweis des gemeinnützigen Status

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag auf Projektförderung
  2. Ausführliche Projektbeschreibung
  3. Finanzplan

Beschreibung

Die Projektförderung der Stiftung Lausitzer Braunkohle unterstützt gemeinnützige Initiativen in Brandenburg und Sachsen, die sich in den Bereichen Bildung, Umwelt- und Naturschutz, Kultur, Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt und Demokratie sowie Energieeffizienz und Klimaschutz engagieren. Mit einem Fokus auf Jugendbildung, innovativen Umweltprojekten, Präventionsmaßnahmen sowie nachhaltiger Kultur- und Sprachvermittlung trägt die Förderung zur Stärkung des sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Gefüges in der Lausitz bei. Als Zuschuss orientiert sie sich an der Verbesserung lokaler Lebensräume und bietet Organisationen die Chance, ihre Konzepte in die Praxis umzusetzen und langfristige Effekte zu erzielen.

Förderberechtigt sind neben gemeinnützigen Organisationen auch Bildungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen, Interessenverbände und Stiftungen mit Sitz oder Tätigkeit in Brandenburg oder Sachsen, die ihren gemeinnützigen Status nachweisen können. Anträge sind fortlaufend möglich und erfordern die Einreichung eines Antrags auf Projektförderung, einer ausführlichen Projektbeschreibung sowie eines detaillierten Finanzplans. Durch das unbefristete Einreichungsverfahren entfällt eine feste Frist, sodass Projektträger:innen flexibel auf gesellschaftliche und ökologische Herausforderungen reagieren können. Mit dieser unkomplizierten Antragsstruktur bietet die Maßnahme einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung der Region und lädt Innovator:innen dazu ein, Ideen für ein zukunftsfähiges Miteinander in der Lausitz zu realisieren.

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