Projektförderung der Stiftung Lausitzer Braunkohle
Die Stiftung Lausitzer Braunkohle fördert gemeinnütziges Engagement in der Lausitz, u. a. in den Bereichen Bildung, Umweltbildung, Prävention sowie Kultur- und Sprachvermittlung. Anträge können jederzeit eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel ist die Stärkung des sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Umfelds in der Lausitz durch finanzielle Unterstützung von Projekten in den Bereichen Bildung, Umwelt-/Naturschutz, Prävention, Kultur und Völkerverständigung sowie die Vergabe von Stipendien.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
- Reisekosten
- Materialkosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Rückwirkende Kosten
- Schuldenausgleich
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
- Privatpersonen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Wirkungskreis in der Lausitz
- Nachweis der Gemeinnützigkeit oder förderungswürdigen Tätigkeit
- Projektpläne und Finanzierungsbedarf
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- aktueller Freistellungsbescheid
Bewertungskriterien
- Nachhaltigkeitsaspekte
- Innovation und Praxisbezug
- Regionaler Nutzen für die Lausitz
Beschreibung
Die Projektförderung der Stiftung Lausitzer Braunkohle unterstützt seit 2004 gemeinnütziges Engagement in Brandenburg und Sachsen durch einmalige oder fortlaufende Zuschüsse. Gefördert werden Initiativen von Vereinen, Stiftungen, Bildungseinrichtungen, Interessensverbänden und Einzelpersonen, die innovative Bildungsmaßnahmen, Umwelt- und Naturbildungsprojekte, Präventionsangebote sowie Kultur- und Sprachvermittlung umsetzen. Antragsteller:innen müssen ihren Sitz oder Wirkungskreis in der Lausitz nachweisen und eine gemeinnützige oder förderungswürdige Tätigkeit belegen. Zugleich sind detaillierte Projektpläne samt Finanzierungsplan und aktuellem Freistellungsbescheid einzureichen. Die Stiftung legt besonderen Wert auf Nachhaltigkeit, regionalen Nutzen und Praxisbezug. Förderungsempfehlungen erfolgen auf Basis der Kriterien „Innovation und Praxisbezug“, „Nachhaltigkeitsaspekte“ sowie „regionaler Nutzen für die Lausitz“.
Förderfähige Ausgaben umfassen Personal- und Sachkosten, Reisekosten sowie Materialkosten; rückwirkende Ausgaben oder Schuldenausgleich sind ausgeschlossen. Das Förderziel besteht darin, das soziale, wirtschaftliche und kulturelle Umfeld in der Lausitz zu stärken und die Völkerverständigung zu fördern. Die Entscheidung über die Mittelvergabe trifft der Stiftungsrat, umgesetzt und begleitet vom Vorstand, ehrenamtlich engagiert aus regionalen Expert:innen. Anträge können jederzeit gestellt werden, sodass Projektträger:innen flexibel auf Bedarfe reagieren können. Einladungen zu Stipendien oder Förderpreisen im Bereich Jugendbildung runden das Angebot ab und zeigen beispielhaft, wie die Stiftung durch finanzielle Unterstützung bleibende Impulse für eine zukunftsfähige Region setzt.
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