Zuschuss

Projektförderung der Stiftung Morgenland (Mädchen- und Frauenprojekte)

Unterstützung kirchlicher Projekte für Mädchen und Frauen in Berlin, Brandenburg und dem Mittleren Osten mit Fördersummen zwischen 3.000 € und 5.000 €. Anträge zweimal jährlich bis 15.02. und 15.09.

Bildung Frauenförderung

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Berlin, Brandenburg
Fördersumme: 3.000 € – 5.000 € je Projekt
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Unterstützung und Förderung von vorwiegend kirchlichen Projekten für Mädchen und Frauen – insbesondere in den Bereichen Bildung und Ausbildung – mit Schwerpunkt im Mittleren Osten sowie in Berlin und Brandenburg.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalaufwendungen
  • Sachkosten
  • Reisekosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Kauf von Grundstücken
  • Kauf von Gebäuden

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Stiftungen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz des Antragstellers und Kontos in Deutschland
  • Antragsteller ist als gemeinnützig anerkannt
  • Projektziel entspricht der Satzung der Stiftung Morgenland
  • Einzelpersonen werden nicht gefördert
  • Kauf von Grundstücken oder Gebäuden ist ausgeschlossen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Projektbeschreibung
  3. Finanzierungsplan
  4. Freistellungsbescheid
  5. Satzung

Beschreibung

Die Projektförderung der Stiftung Morgenland richtet sich an gemeinnützige Einrichtungen, Stiftungen, Vereine, Interessenverbände und öffentliche Institutionen mit Sitz in Deutschland, die kirchlich geprägte Initiativen zur Bildung und Ausbildung von Mädchen und Frauen in Berlin, Brandenburg sowie im Mittleren Osten umsetzen. Gefördert werden Personalaufwendungen, Sach- und Reisekosten mit einer Fördersumme von 3.000 € bis 5.000 € je Projekt. Die Stiftung legt besonderen Wert auf Projekte, die den satzungsgemäßen Zwecken entsprechen und einen nachhaltigen Beitrag zur Stärkung von Mädchen und Frauen leisten. Anträge können zweimal jährlich eingereicht werden: bis zum 15. Februar für Projektstarts ab 1. Juni des laufenden Jahres sowie bis zum 15. September für Projektstarts ab 1. Januar des Folgejahres.

Für die Bewilligung ist neben dem vollständig ausgefüllten Antragsformular eine präzise Projektbeschreibung mit Ziel- und Inhaltsangabe erforderlich, ebenso ein detaillierter Finanzierungsplan sowie der Freistellungsbescheid und die Satzung der antragstellenden Organisation. Ein Rechtsanspruch auf Zuwendungen besteht nicht; die Entscheidung trifft der Stiftungsvorstand. Ausgeschlossen sind Einzelpersonen und Investitionen in Grundstücke oder Gebäude. Mit Annahme der Förderung ist eine zeitnahe Abrechnung mittels Empfangsbestätigung, Mittelabruf und Verwendungsnachweis (inklusive Foto- und Belegliste) verpflichtend. Die Stiftung Morgenland versteht sich als verlässliche Partnerin kirchlicher und zivilgesellschaftlicher Akteur:innen, die sich für die Chancengleichheit und Bildung von Mädchen und Frauen engagieren.

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