Projektförderung der Stiftung NETZWERK NÄCHSTENLIEBE
Die Stiftung NETZWERK NÄCHSTENLIEBE unterstützt sozial-diakonische Projekte in den Bereichen Kinder-, Jugend-, Erwachsenen- und Altenhilfe in Braunschweig unbürokratisch. Einreichung per E-Mail; Förderrichtlinien und Antragsvorlagen online verfügbar.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung und Unterstützung sozial-diakonischer Projekte und Initiativen in Braunschweig und dem umliegenden Landkreis, die in individuellen Notlagen kurzfristig und nachhaltig helfen und langfristige Perspektiven bieten.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Sachkosten
- Geringwertige Wirtschaftsgüter
- Investitionen (eingeschränkt)
Nicht förderfähige Ausgaben
- Reisekosten
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Tätigkeit im sozial-diakonischen Bereich in Braunschweig oder Braunschweiger Land
- Rechtsfähigkeit und Gemeinnützigkeit (bei Einrichtungen)
- Projekt darf bei Antragstellung nicht begonnen sein
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderrichtlinien (PDF)
- Projektförderantrag (DOCX)
- Projektabschlussbericht (DOCX)
Bewertungskriterien
- Entsprechung zum Stiftungszweck
- Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
- Nachhaltigkeit der Wirkung
Beschreibung
Die Projektförderung der Stiftung NETZWERK NÄCHSTENLIEBE richtet sich an rechtsfähige, gemeinnützige Organisationen, öffentliche Einrichtungen sowie natürliche Personen, die im sozial-diakonischen Bereich in Braunschweig und dem umliegenden Landkreis aktiv sind. Mit unbürokratischen Zuschüssen werden Initiativen in den Themenfeldern Soziales, Kinder- und Jugendhilfe, Erwachsenen- und Altenhilfe unterstützt. Gefördert werden Personalkosten, Sachkosten, geringwertige Wirtschaftsgüter und – in Ausnahmefällen – Investitionen; Reisekosten sind ausgeschlossen. Voraussetzung für eine Bewilligung ist, dass das Projekt dem Stiftungszweck entspricht, wirtschaftlich und sparsam geplant ist und eine nachhaltige Wirkung erzielt. Die Laufzeit beträgt in der Regel zwölf Monate, bei mehrjährigen Ansätzen bis zu drei Jahre, wobei der Förderbeginn erst nach Antragstellung erfolgen darf.
Interessierte Antragsteller:innen finden alle Förderrichtlinien und Vorlagen online: Projektförderantrag (DOCX), Richtlinie (PDF) und Projektabschlussbericht (DOCX). Einreichungen erfolgen per E-Mail, der unterschriebene Antrag ist im Original nachzureichen. Da die Stiftung fortlaufend Anfragen bearbeitet, bestehen keine festen Fristen. Bewerbungen sollten eine klare Zieldefinition, einen Finanzierungsplan mit Angabe von Eigenmitteln und gegebenenfalls Kofinanzierungen sowie eine Beschreibung der vorgesehenen Ausgaben enthalten. Die Entscheidung über die Höhe des Zuschusses trifft der Vorstand auf Basis der verfügbaren Mittel; ein Rechtsanspruch besteht nicht. Mit dieser Förderung erschließen sich Initiativen kurzfristige Hilfsmöglichkeiten und langfristige Perspektiven zum Wohle der Stadt.
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