Zuschuss

Projektförderung der Stiftung Otto Eckart

Die Stiftung Otto Eckart fördert gemeinnützige Projekte in den Bereichen Kinder- und Jugendförderung, Bildung, Natur- und Umweltschutz, Kunst und Kultur, Brauchtum/Heimatpflege, Völkerverständigung sowie Mildtätigkeit und Notfallhilfe. Anträge jederzeit möglich.

Kinder und Jugendliche Bildung Umwelt-/Naturschutz Bildung für nachhaltige Entwicklung Kultur Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie Entwicklungszusammenarbeit Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung gemeinnütziger Zwecke u.a. in der Kinder- und Jugendförderung, im Natur- und Umweltschutz, in Heimatpflege/Völkerverständigung sowie mildtätig in Notfällen; zudem Unterstützung musealer und Bildungsprojekte.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Bildungseinrichtungen
  • Stiftungen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Gemeinnütziger Status gemäß §§ 51 ff. AO
  • Projekt in einem der Förderschwerpunkte

Beschreibung

Die Projektförderung der Stiftung Otto Eckart unterstützt gemeinnützige Initiativen in ganz Deutschland, die sich engagiert für Kinder- und Jugendförderung, Bildung sowie Umwelt- und Naturschutz einsetzen. Darüber hinaus werden Vorhaben in den Bereichen Kunst und Kultur, Brauchtum und Heimatpflege, Völkerverständigung sowie mildtätige Notfallhilfe gefördert. Ziel ist es, nachhaltige Impulse zu setzen und museale wie bildungsrelevante Projekte zu stärken. Mit dem Zuschussprogramm werden vielfältige Aktionen von Umweltbildungsmaßnahmen über interkulturelle Begegnungen bis hin zur Pflege traditioneller Bräuche realisierbar. Die kontinuierliche Vergabepraxis ermöglicht eine zeitnahe Planung und Umsetzung, sodass wichtige Projekte ohne lange Wartezeiten starten können.

Gefördert werden steuerbegünstigte Vereine, Stiftungen, öffentliche und private Bildungseinrichtungen sowie Interessenverbände, die einen nachweisbaren gemeinnützigen Status gemäß §§ 51 ff. AO vorweisen. Einzureichende Anträge müssen sich auf eines der festgelegten Förderschwerpunkte beziehen und eine klare Zielsetzung sowie Budgetplanung enthalten. Die Einreichung ist jederzeit möglich, wodurch flexible Projektzeiträume und kurzfristige Bedarfsdeckungen gewährleistet sind. Das Programm setzt auf nachhaltige Wirkung und gesellschaftlichen Zusammenhalt – geeignet für Akteur:innen, die zukunftsweisende Bildungs- und Umweltschutzprojekte realisieren möchten. Weitere Details zu Fördervoraussetzungen und Antragsmodalitäten stehen auf der Website der Stiftung zur Verfügung und bieten Interessierten eine praktische Orientierung für die erfolgreiche Antragstellung.

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