Projektförderung der Stiftung Persönlichkeit
Die Stiftung Persönlichkeit fördert Projekte zur Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen in den Bereichen Kunst, Musik, Theater und Sport. Anträge können von Institutionen jederzeit eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Projekten zur Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen in den Bereichen Kunst, Musik, Theater und Sport durch Begleitung und finanzielle Unterstützung ausgewählter Vorhaben.
Förderfähige Ausgaben
- Honorare
- Materialkosten
- Raummiete
- Werbung
- Sonstige Sachkosten
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Einreichung durch eine institutionelle Einrichtung
- Projektauswahl durch den Stiftungsvorstand
- Persönliches Gespräch mit dem Stiftungsvorstand
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektantrag
- Finanzierungsplan
- Abschlussbericht
Beschreibung
Die Projektförderung der Stiftung Persönlichkeit unterstützt bundesweit gemeinnützige Bildungseinrichtungen, Interessensverbände und Vereine bei der Realisierung innovativer Vorhaben zur Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen in den Bereichen Kunst, Musik, Theater und Sport. Gefördert werden sowohl honorar- und materialintensive Workshops als auch Projekte mit Schwerpunkt auf sozial-emotionaler Kompetenz. Ausgaben für Honorare externer Expert:innen, Raummieten, Materialkosten, Werbemaßnahmen und sonstige Sachkosten können über einen einmaligen Zuschuss abgedeckt werden. Die kontinuierliche Vergabe ermöglicht eine flexible Antragstellung zu jedem Zeitpunkt, wobei Projekte nach einer Auswahl durch den Stiftungsvorstand begleitet und finanziell unterstützt werden. Ziel ist es, eigenständiges Handeln und Selbstvertrauen der jungen Teilnehmenden nachhaltig zu stärken und kreative Lernformen im pädagogischen Alltag zu etablieren.
Für die Antragstellung ist ein schriftlicher Projektantrag mit detailliertem Finanzierungsplan sowie die spätere Einreichung eines Abschlussberichts erforderlich. Voraussetzung für eine Förderung sind die Einreichung durch eine institutionelle Einrichtung, die Prüfung durch den Stiftungsvorstand und ein persönliches Gespräch. Institutionen wie Schulen, Kindergärten oder gemeinnützige Träger können jederzeit Projektideen vorlegen und erhalten bei erfolgreicher Bewilligung Unterstützung bei der Planung, Organisation und Durchführung durch die Stiftung. Diese begleitet die Vorhaben nicht nur finanziell, sondern vermittelt bei Bedarf auch externe Fachleute und stellt wertvolle Netzwerkressourcen bereit. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der nachhaltigen Dokumentation und Evaluation der Wirkung für eine mögliche Fortführung ausgewählter Programme.
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