Zuschuss

Projektförderung der Stiftung Solidarität und Gerechtigkeit

Die Stiftung fördert gemeinnützige Entwicklungszusammenarbeitsprojekte nach dem Prinzip „Hilfe zur Selbsthilfe“. Anträge können jeweils bis zum 15.02. und 15.08. per E-Mail (plus im Original per Post) eingereicht werden.

Entwicklungszusammenarbeit Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie Gesundheit Bildung Umwelt-/Naturschutz

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Die Stiftung Solidarität und Gerechtigkeit unterstützt gemeinnützige, in der Entwicklungszusammenarbeit engagierte Vereine und Organisationen dabei, Projekte vor Ort gemeinsam mit lokalen Partnern umzusetzen. Ziel ist die Verbesserung der Lebensbedingungen, Förderung von Wissenstransfer und Stärkung der politischen und gesellschaftlichen Teilhabe mit langfristig autonomen Strukturen.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Anerkennung als gemeinnützige Organisation
  • Aktive Tätigkeit in der Entwicklungszusammenarbeit
  • Kooperation mit mindestens einem lokalen Partner vor Ort
  • Vorhaben muss den Stiftungszwecken entsprechen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Projektplan
  3. Anleitung für Projektplanungsübersicht
  4. Zahlplan- und Mittelabrufformular
  5. Verwendungsnachweisformular

Beschreibung

Die Projektförderung der Stiftung Solidarität und Gerechtigkeit richtet sich an gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände und Vereine in Deutschland, die partnerschaftlich mit lokalen Partner:innen in Entwicklungsregionen zusammenarbeiten. Gefördert werden Vorhaben aus den Bereichen Entwicklungszusammenarbeit, Gesundheitsversorgung, Bildung, Umwelt- und Naturschutz, Landwirtschaft, Energieeffizienz, Klimaschutz sowie sozialer und demokratischer Teilhabe. Ziel ist die nachhaltige Verbesserung der Lebensbedingungen vor Ort durch Wissenstransfer und Stärkung eigenständiger Strukturen. Dabei übernimmt die Antrag stellende Organisation in Deutschland die koordinierende Rolle, während die Umsetzung gemeinsam mit Partner:innen im Zielland erfolgt. Das Prinzip „Hilfe zur Selbsthilfe“ sicherstellt eine langfristige Unabhängigkeit von Fremdfinanzierungen und fördert die Autonomie der Projekte.

Bewerbungen können jeweils zum 15. Februar und 15. August eingereicht werden: per E-Mail sowie im Original per Post. Erforderlich sind das vollständig ausgefüllte Antragsformular, ein detaillierter Projektplan inkl. Planungsübersicht, das Zahlplan- und Mittelabrufformular sowie das Verwendungsnachweisformular. Vorab ist die Anerkennung als gemeinnützige Einrichtung nachzuweisen und die Kooperation mit mindestens einem lokalen Partner zu belegen. Die Stiftung prüft die Übereinstimmung mit ihren satzungsgemäßen Zwecken und entscheidet innerhalb von etwa drei Monaten nach Fristablauf. Eine Eingangsbestätigung erfolgt unmittelbar; Zwischenanfragen werden nicht beantwortet. Durch die Förderung wird ein Beitrag zur Stärkung der politischen und gesellschaftlichen Teilhabe geleistet und lokale Strukturen erhalten die Möglichkeit, nachhaltig und eigenverantwortlich weiterzuentwickeln.

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