Projektförderung der Stiftung Stadtsparkasse Linz am Rhein
Die Stiftung Stadtsparkasse Linz am Rhein fördert gemeinnützige Vorhaben in Linz am Rhein bzw. durch steuerbegünstigte Körperschaften. Anträge können jederzeit über ein Online-Formular eingereicht werden; ein Rechtsanspruch besteht nicht.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung gemeinnütziger Zwecke in Linz am Rhein, insbesondere kultureller, sozialer, erzieherischer, sportlicher, denkmalpflegerischer, naturschutzbezogener und wohlfahrtspflegerischer Vorhaben.
Förderfähige Ausgaben
- Personal- und Honorarkosten
- Direkt zurechenbare Sachaufwendungen
- Sonstige Kosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Regie-/Verwaltungskosten
- Sachkostenpauschale
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Privatpersonen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz in Linz am Rhein oder steuerbegünstigte Körperschaft
- Nachweis der Gemeinnützigkeit bzw. Bescheinigung über Denkmalanerkennung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag auf Projektförderung (Online-Formular)
- Projektbeschreibung (max. 1 Seite)
- Kostengliederung/Kostenplan
- Finanzierungsplan
- Kopie des Freistellungsbescheids (wenn vorhanden)
Beschreibung
Die Stiftung Stadtsparkasse Linz am Rhein unterstützt fortlaufend vielfältige gemeinnützige Projekte in Linz am Rhein und darüber hinaus wirkende steuerbegünstigte Körperschaften in Rheinland-Pfalz. Gefördert werden Initiativen aus den Bereichen Kultur, Bauten und Denkmalschutz, Kinder und Jugendliche, gesellschaftlicher Zusammenhalt/Demokratie, Sport, Bildung, Katastrophenschutz, Umwelt-/Naturschutz, Infrastruktur & Städtebau, Arbeit & Soziales, Aus- und Weiterbildung sowie Energieeffizienz & Klimaschutz. Ziel ist die gezielte Förderung kultureller, sozialer, erzieherischer, sportlicher und naturbezogener Vorhaben sowie der Erhalt historischer Bauwerke. Die Zuwendungen erfolgen als Zuschuss ohne Rechtsanspruch und orientieren sich an den Stiftungszwecken, die eine direkte Wirkung auf das Gemeinwohl in Linz am Rhein sicherstellen.
Förderberechtigt sind gemeinnützige Vereine, Stiftungen, andere steuerbegünstigte Körperschaften und Privatpersonen mit Sitz in Linz am Rhein. Voraussetzung ist der Nachweis der Gemeinnützigkeit beziehungsweise eine Denkmalanerkennung. Antragssteller:innen können Personal- und Honorarkosten, direkt zurechenbare Sachaufwendungen sowie sonstige projektbezogene Ausgaben beantragen; Regie- und Verwaltungskosten sowie Sachkostenpauschalen sind ausgeschlossen. Die Bewerbung erfolgt jederzeit über ein Online-Formular und erfordert eine einseitige Projektbeschreibung, einen detaillierten Kosten- und Finanzierungsplan sowie, falls vorhanden, eine Kopie des Freistellungsbescheids. Expert:innen und Engagierte, die innovative Ideen für das Gemeinwohl umsetzen wollen, finden hier eine verlässliche Förderung, um ihre Projekte nachhaltig zu realisieren und den kulturellen und sozialen Zusammenhalt in der Region zu stärken.
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