Projektförderung der Stiftung Umwelt und Entwicklung Nordrhein-Westfalen
Förderung von zivilgesellschaftlichen Projekten in Nordrhein-Westfalen zu Umwelt-, Klima- und Entwicklungsthemen im Sinne der Agenda 2030. Laufende Anträge für Kleinprojekte bis 10.000 € und vier feste Fristen für größere Vorhaben.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Projekten im Bereich Umwelt-, Klima- und Naturschutz, entwicklungspolitischer Bildung, Globalem Lernen und nachhaltigem Konsum in Nordrhein-Westfalen sowie Stärkung von Organisationsentwicklungsprozessen in Nichtregierungsorganisationen.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Sachkosten
- Investitionskosten
- Honorarkosten
- Ehrenamtliche Eigenleistungen
- Mehr anzeigen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Laufende Organisationskosten ohne Projektbezug
- Reine Investitionskosten ohne Bildungs- oder Informationskomponente
- Projektaktivitäten vor Genehmigung ohne vorzeitige Genehmigung
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Stiftungen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Rechtsfähige, gemeinnützige Organisation
- Sitz oder Projektausrichtung in Nordrhein-Westfalen
- Vorliegen einer bestätigten Antragsberechtigung
- Projektbeginn nach Förderentscheidung bzw. genehmigter vorzeitiger Beginn
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung und Wirkungsmodell
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Formblatt Stammdaten
- Satzung/Auszug aus Register
- Jahresabschluss oder Finanzbericht
- Freistellungsbescheid
- Nachweis Antragsberechtigung
Bewertungskriterien
- Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
- Beitrag zur Agenda 2030
- Wirkungsorientierung und Indikatoren
- Nachhaltigkeitsaspekte
- Ehrenamtsbeteiligung
- Zielgruppenbezug
Beschreibung
Die Projektförderung der Stiftung Umwelt und Entwicklung Nordrhein-Westfalen unterstützt rechtsfähige gemeinnützige Organisationen, Stiftungen, Vereine, Interessenverbände und öffentliche Einrichtungen bei der Umsetzung zivilgesellschaftlicher Vorhaben zu Umwelt-, Klima- und Naturschutz sowie entwicklungspolitischer Bildung im Sinne der Agenda 2030. Förderfähig sind Einzelprojekte in Nordrhein-Westfalen mit einem Projekthorizont von bis zu 36 Monaten (üblich bis 24 Monate). Kleinvorhaben bis 10.000 € können laufend beantragt werden, größere Anträge (bis 50.000 €, Erstanträge bis 10.000 €) folgen vier festen Einreichungsfristen pro Jahr. Gefördert werden Personalkosten, Sach- und Investitionsausgaben, Honorarkosten, ehrenamtliche Eigenleistungen sowie eine Gemeinkostenpauschale von 10 %. Die maximale Förderquote beträgt bis zu 80 %, wobei Eigen- und Kofinanzierungsanteile von mindestens 20 % aus Eigenmitteln, Spenden, Sponsoring oder Drittmitteln vorzusehen sind.
Die Antragstellung erfolgt über ein wirkungsorientiertes Online-Formular mit Projektbeschreibung, Wirkungsmodell und Kosten- und Finanzierungsplan. Voraussetzung ist eine bestätigte Antragsberechtigung und ein Projektbeginn nach Förderentscheidung beziehungsweise genehmigtem vorzeitigem Beginn. Eine Begutachtung erfolgt anhand von Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit, Wirkungsorientierung, Beitrag zur Agenda 2030, Nachhaltigkeitsaspekten, Ehrenamtsbeteiligung und Zielgruppenbezug. Nach positiver Entscheidung wird der Zuschuss in Raten ausgezahlt, Verwendungsnachweise (Sachbericht, Soll-Ist-Vergleich, Beleglisten) sind je nach Fördersumme innerhalb von drei bis sechs Monaten nach Projektabschluss vorzulegen. So stärkt die Stiftung Umwelt und Entwicklung Nordrhein-Westfalen bürgerschaftliches Engagement und fördert nachhaltige Transformationsprozesse in der Zivilgesellschaft.
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