Zuschuss

Projektförderung der Stiftung „Unser Herz schlägt hier – Stiftung für die Bürger im Kreis Herford“

Die Stiftung fördert Projekte gemeinnütziger Institutionen im gesamten Kreis Herford. Anträge sind quartalsweise bis jeweils 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November möglich.

Migration Bildung Soziales Kinder und Jugendliche

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Nordrhein-Westfalen
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung von Maßnahmen und Einrichtungen gemeinnütziger Träger im Kreis Herford in den Bereichen Migration, Bildung, Familie und Demografie.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten
  • Sachkosten
  • Investitionen
  • Miete
  • Werkverträge/Einmalige Dienstleistungen
  • Mehr anzeigen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Zins- und Tilgungsleistungen

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz im Kreis Herford
  • Gemeinnützigkeit

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Förderrichtlinien
  2. Förderantrag
  3. Ausführliche Projektbeschreibung
  4. Kosten- und Finanzierungsplan
  5. Körperschaftsteuer-Freistellungsbescheid

Beschreibung

Die Stiftung „Unser Herz schlägt hier – Stiftung für die Bürger im Kreis Herford“ ermöglicht gemeinnützigen Träger:innen mit Sitz im Kreis Herford die finanzielle Unterstützung innovativer Projekte in den Bereichen Migration, Bildung, Familie und Demografie. Gefördert werden Personalkosten, Sachkosten, Investitionen, Mieten, Werkverträge, Versicherungen, Verpflegung, Transport- und Fahrtkosten, Öffentlichkeitsarbeit sowie projektbezogenes Verbrauchsmaterial und Verwaltungskosten (max. 10 % der Gesamtkosten). Zins- und Tilgungsleistungen sind nicht förderfähig. Anträge können von gemeinnützigen Organisationen, öffentlichen Einrichtungen oder Privatpersonen quartalsweise bis jeweils 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eingereicht werden. Voraussetzung für eine Förderung ist neben der Gemeinnützigkeit der Antragstellenden ein zeichnungsberechtigter Körperschaftsteuer-Freistellungsbescheid und ein aussagekräftiger Kosten- und Finanzierungsplan.

Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen erforderlich: die aktuellen Förderrichtlinien, der vollständig ausgefüllte Förderantrag, eine ausführliche Projektbeschreibung (max. 4 Seiten) sowie der Kosten- und Finanzierungsplan und der Körperschaftsteuer-Freistellungsbescheid. Nach Eingang aller Dokumente entscheidet der Vorstand zeitnah über die Bewilligung eines Zuschusses. Die zweckgebundene Auszahlung erfolgt auf Nachweis, wobei Antragstellende verpflichtet sind, Belege mindestens fünf Jahre lang aufzubewahren. Die Stiftung setzt sich dafür ein, nachhaltige Initiativen im Kreis Herford zu stärken und damit langfristig die Lebensqualität und Chancengleichheit in der Region zu fördern.

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