Zuschuss

Projektförderung der Umweltstiftung Weser-Ems

Die Umweltstiftung Weser-Ems fördert Vorhaben im Natur- und Umweltschutz in der Region Weser-Ems. Anträge können jeweils im Frühjahr und Herbst gestellt werden.

Umwelt-/Naturschutz Wissenschaft Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Niedersachsen

Förderziel

Förderung von Projekten zum Natur- und Umweltschutz im Raum Weser-Ems, insbesondere im Arten- und Biotopschutz, in der Umweltkommunikation und in der naturwissenschaftlichen Forschung.

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Bildungseinrichtungen
  • Sonstige

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Vorhaben muss mit den Zielen der Umweltstiftung Weser-Ems im Natur- und Umweltschutz vereinbar sein
  • Fördergebiet ist auf den Raum Weser-Ems beschränkt
  • Maßnahmeträger muss Eigenmittel bzw. Eigenleistungen nachweisen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragstellerinformation
  2. Projektbeschreibung
  3. Finanzübersicht
  4. Finanzierungsplan
  5. Anhänge (Fotos, Skizzen etc.)

Bewertungskriterien

  • Vereinbarkeit mit den Stiftungszielen
  • Nachweis von Eigenmitteln
  • Regionaler Bezug zum Raum Weser-Ems
  • Innovationsgehalt des Projekts

Beschreibung

Die Umweltstiftung Weser-Ems unterstützt engagierte Projekte zum Natur- und Umweltschutz im Regierungsbezirk Weser-Ems. Gefördert werden unter anderem Vorhaben zum Arten- und Biotopschutz, zur Umweltkommunikation sowie naturwissenschaftliche Forschung und Umweltbildung. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen – von Privatinitiativen über Vereine bis zu Bildungseinrichtungen und Unternehmen –, die Eigenmittel oder Eigenleistungen nachweisen können. Investiert werden ausschließlich Zuschüsse für konkrete Maßnahmen, wobei Personalaufwendungen ausgeschlossen sind. Der Stiftungszweck, der auf der Bewahrung des Naturhaushalts und der Stärkung des Umweltbewusstseins beruht, spiegelt sich in der Satzung wider und wird anhand innovativer Ansätze im regionalen Artenschutz, transparenten Kommunikationsformaten sowie wissenschaftlicher Untersuchungen realisiert.

Die Entscheidung über Förderanträge fällt jeweils im Frühjahr und im Herbst. Maßgebliche Kriterien sind die Kompatibilität mit den Stiftungszielen, der Nachweis von Eigenmitteln, der regionale Bezug und der Innovationsgehalt des Vorhabens. Für die Bewerbung sind eine detaillierte Projektbeschreibung, eine Finanzübersicht samt Finanzierungsplan sowie unterstützende Anhänge (z. B. Fotos, Skizzen) einzureichen. Einfache Antragsunterlagen, die klar Art und Umfang der Maßnahme darlegen, senken bürokratische Hürden und erleichtern die Prüfung durch die Geschäftsführung sowie den Vorstand. Auf diese Weise fördert die Stiftung nicht nur die Erhaltung von Lebensräumen, sondern auch den Wissenstransfer und das Engagement junger Menschen für eine nachhaltige Zukunft in Weser-Ems.

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