Zuschuss

Projektförderung der Ursel Grohn-Schönrock Stiftung

Die Ursel Grohn-Schönrock Stiftung unterstützt den Denkmalschutz in Deutschland, insbesondere Bau- und Renovierungsmaßnahmen sowie den Schutz von Bau- und Kulturdenkmalen (Gebäude, Kirchen, Parkanlagen) mit Schwerpunkt Stralsund. Antragsformulare und Förderrichtlinien stehen jederzeit online zur Verfügung.

Bauten und Denkmalschutz Kultur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)

Förderziel

Ideelle und finanzielle Förderung des Denkmalschutzes in Deutschland durch Unterstützung von Bau- und Renovierungsmaßnahmen sowie Schutz von Bau- und Kulturdenkmalen (insbesondere Gebäude, Kirchen und Parkanlagen) in Stralsund. Weitere Förderung kultureller, bildender und kirchlicher Veranstaltungen.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projekt im Bereich Denkmalschutz in Deutschland
  • Bau- oder Renovierungsmaßnahme oder kulturelle/​bildende/​kirchliche Veranstaltung
  • Denkmalstatus oder Nachweis des Kulturerbes (z. B. Gebäude, Kirchen, Parkanlagen)
  • Fokus auf Stralsund möglich, aber nicht zwingend

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Förderrichtlinien (gelesen)
  2. Antrag auf Projektförderung
  3. Finanzplan zum Projekt
  4. Anforderung einer Zuwendung
  5. Empfangsbestätigung des Antragstellers/Begünstigten
  6. Projektabschluss des Antragstellers/Begünstigten

Beschreibung

Die Ursel Grohn-Schönrock Stiftung fördert ideell und finanziell Denkmalschutzprojekte in ganz Deutschland mit einem besonderen Schwerpunkt auf Stralsund. Privatpersonen, gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen können jederzeit Zuschüsse für Bau- und Renovierungsmaßnahmen an Bau- und Kulturdenkmalen wie historischen Gebäuden, Kirchen und Parkanlagen beantragen. Darüber hinaus werden kulturelle, bildende und kirchliche Veranstaltungen unterstützt, die das kulturelle Erbe lebendig halten. Sämtliche Förderrichtlinien sowie Antrags- und Finanzplanformulare stehen fortlaufend online bereit und ermöglichen eine einfache Einreichung der Projektunterlagen ohne feste Fristen.

Adressiert sind Eigentümer:innen und Träger:innen von Baudenkmalen sowie Betreiber:innen von kulturellen, bildenden und kirchlichen Events, die den Denkmalschutz vorantreiben möchten. Voraussetzung für einen Förderantrag ist der Nachweis des Denkmalstatus oder eines vergleichbaren Kulturerbes. Zur vollständigen Bewerbung gehören das ausgefüllte Antragsformular, der Projekt-Finanzplan sowie Unterlagen zur Anforderung einer Zuwendung, Empfangsbestätigungen und der abschließende Projektbericht. Mit dieser Projektförderung leistet die Stiftung einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung und Restaurierung bedeutsamer Bau- und Kulturdenkmale und belebt dadurch regionale Identität und kulturelles Engagement.

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