Projektförderung der VFG-Stiftung
Die VFG-Stiftung fördert seit 2007 Projekte, die die Lebensbedingungen von Menschen am Rande der Gesellschaft – etwa Wohnungslose, Langzeitarbeitslose, Suchtkranke und Kinder suchtmittelabhängiger Eltern – langfristig verbessern. Anträge sind jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Die VFG-Stiftung unterstützt gemeinnützige Projekte zur Hilfe für Menschen, die infolge körperlicher, geistiger oder seelischer Einschränkungen oder aufgrund geringem Einkommen auf Unterstützung angewiesen sind, sowie zur Förderung der Jugendhilfe, Bildung, Erziehung, Wissenschaft und Forschung.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
Beschreibung
Die Projektförderung der VFG-Stiftung richtet sich an gemeinnützige Organisationen, öffentliche Einrichtungen und Bildungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen, die sich in den Bereichen Soziales, Kinder und Jugendliche, Bildung, Forschung & Innovation sowie Aus- und Weiterbildung engagieren. Seit ihrer Gründung im Jahr 2007 verfolgt die Stiftung das Ziel, die Lebensbedingungen von Menschen am Rande der Gesellschaft langfristig zu verbessern. Insbesondere Projekte, die wohnungslose Menschen, Langzeitarbeitslose, Suchtkranke und Kinder suchtmittelabhängiger Eltern unterstützen, werden mit Zuschüssen bedacht. Die Förderung umfasst Maßnahmen zur sozialen und individuellen Begleitung, zur Jugendhilfe und zur wissenschaftlichen Forschung. Anträge können fortlaufend eingereicht werden, wodurch Initiativen jederzeit die Möglichkeit haben, finanzielle Unterstützung zu erhalten und nachhaltige Wirkung zu erzielen.
Gefördert werden Vorhaben, die Menschen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Einschränkungen oder geringem Einkommen wirksam zur Seite stehen und ihnen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Dabei stehen innovative Ansätze wie Housing First, integrative Kindertagesstätten und rehabilitative Bildungsprojekte im Fokus. Die VFG-Stiftung legt Wert auf pragmatische, zielgerichtete Konzepte, deren Wirkung durch Fach- und Sachexpert:innen begleitet wird. Das Stiftungskapital ist vollständig in sozial genutzten Immobilien angelegt, um neben finanzieller Förderung auch infrastrukturelle Nachhaltigkeit zu sichern. Organisationen mit gemeinnützigem Status können jederzeit einen Antrag auf Projektförderung stellen und so einen Beitrag zur sozialen Teilhabe und Chancengleichheit leisten. Interessierte Träger werden ermutigt, ihre Projektideen frühzeitig einzureichen und damit einen wertvollen Beitrag zur Stärkung der Gemeinschaft in Nordrhein-Westfalen zu leisten.
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