Projektförderung der Willibald Schmidt Stiftung
Die Willibald Schmidt Stiftung fördert förderfähige Projekte gemäß Stiftungszweck in der Stadt Beilngries und im Naturpark Altmühltal. Anträge können jederzeit über das bereitgestellte PDF-Formular gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Bildung, Erziehung, Kunst, Kultur, Denkmalschutz, Jugend- und Altenhilfe, Umwelt-, Landschafts- und Artenschutz sowie Wissenschaft und Forschung in der Stadt Beilngries und im Naturpark Altmühltal.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
- Unternehmen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projektausrichtung im Sinne des Stiftungszwecks
- Projektbeginn nach Antragstellung
- Vollständige Angaben im Antragsformular
- Keine bereits begonnenen Projekte
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefülltes Antragsformular
- Ausführliche Projektbeschreibung mit Kosten- und Finanzierungsplan
Beschreibung
Die Projektförderung der Willibald Schmidt Stiftung unterstützt vielfältige Initiativen in der Stadt Beilngries und im Naturpark Altmühltal, die dem Stiftungszweck entsprechen. Gefördert werden Vorhaben aus den Bereichen Bildung, Kultur, Denkmalschutz, Umwelt- und Naturschutz, Wissenschaft, Forschung, Aus- und Weiterbildung sowie Infrastruktur und Klimaschutz. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, Vereine, Interessenverbände sowie Bildungseinrichtungen und Unternehmen. Das Stiftungsengagement richtet sich gleichermaßen an Jugend- und Altenhilfeprojekte wie an kunst- und kulturbezogene Vorhaben, die einen nachhaltigen Beitrag zum Gemeinwohl leisten. Der Förderansatz erfolgt als einmaliger Zuschuss und bietet Chancengleichheit durch kontinuierliche Antragsmöglichkeiten ohne feste Fristen.
Für eine erfolgreiche Bewerbung ist ein formgerecht ausgefülltes Antragsformular zusammen mit einer detaillierten Projektbeschreibung inklusive Kosten- und Finanzierungsplan erforderlich. Förderwürdige Projekte dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen haben und müssen vollständig den Anforderungen im PDF-Formular entsprechen. Über die Vergabe entscheidet der Stiftungsrat nach Prüfung aller Unterlagen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht, jedoch trägt eine transparente Dokumentation zum Fördererfolg bei. Die Stiftung lädt Interessierte ein, ihre innovativen und gemeinwohl-orientierten Vorhaben kontinuierlich einzureichen und so aktiv zur Stärkung der Region beizutragen.
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