Projektförderung des Bayerischen Naturschutzfonds
Der Bayerische Naturschutzfonds fördert den Schutz, die Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft in Bayern. Anträge sind jederzeit schriftlich mit dem offiziellen Formular einzureichen.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der Artenvielfalt, zur Sicherung und Entwicklung von Biotopen, zum ökologischen Prozessschutz sowie zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen Boden, Wasser und Luft in Bayern.
Förderfähige Ausgaben
- Grunderwerbskosten
- Pachtkosten
- Nebenkosten pauschaliert (gem. FRL III 2.1.2)
- Projektmanagement (Personal- und Sachkosten)
- Öffentlichkeitsarbeit
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Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Stiftungen
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Förderprojekt darf noch nicht begonnen sein
- Einreichung schriftlich auf dem Antragsformular
- Einhaltung der Förderrichtlinien und Nebenbestimmungen ANBest-P bzw. ANBest-K
- Nachweis fachlicher Befähigung und ordnungsgemäße Geschäftsführung
- Projekte in der Regel innerhalb Bayerns
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Merkblatt zur Antragstellung
- Kartenausschnitt TK 25
- Kartenausschnitt Flurkarte 1:5.000
- Marktwertbescheinigung
- Pachtvertragsentwurf (bei Pachtvorhaben)
- Vereinssatzung (bei erstmaliger Antragstellung)
Beschreibung
Die Projektförderung des Bayerischen Naturschutzfonds unterstützt vielfältige Vorhaben zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft in Bayern. Gefördert werden Maßnahmen zur Erhaltung der Artenvielfalt, zur Sicherung und Vernetzung von Biotopen sowie zum ökologischen Prozessschutz. Ebenso stehen Projekte im Fokus, die natürliche Lebensgrundlagen wie Boden, Wasser und Luft bewahren und stärken. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, Vereine, Stiftungen, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und auch Privatpersonen, sofern eine fachliche Befähigung sowie eine ordnungsgemäße Geschäftsführung nachgewiesen werden. Eine Finanzierung ist durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 50 % bis 90 % der förderfähigen Ausgaben möglich. Gefördert werden unter anderem Grunderwerbskosten, Pachtzinsen, pauschalierte Nebenkosten, Personal- und Sachkosten für Projektmanagement, Öffentlichkeitsarbeit sowie Erfolgskontrollen. Projekte müssen in Bayern angesiedelt sein und dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen haben.
Die Einreichung erfolgt fortlaufend und jederzeit schriftlich über das offizielle Antragsformular des Naturschutzfonds. Dem Antrag sind neben dem ausgefüllten Formular ein Merkblatt zur Antragstellung, Kartenausschnitte (Topographische Karte TK 25 und Flurkarte 1 : 5.000), eine Marktwertbescheinigung sowie gegebenenfalls ein Pachtvertragsentwurf bei Pachtvorhaben und bei erstmaliger Antragstellung die Vereinssatzung beizufügen. Voraussetzungen sind die Einhaltung der Förderrichtlinien und Nebenbestimmungen (ANBest-P/ANBest-K) sowie der Nachweis der fachlichen Befähigung. Die kontinuierliche Vergabe von Mitteln ermöglicht es Initiator:innen, Projekte bedarfsgerecht und flexibel zu planen und umzusetzen. So trägt der Bayerische Naturschutzfonds entscheidend zur Stärkung des Natur- und Klimaschutzes vor Ort bei.
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