Zuschuss

Projektförderung (Entwicklungsprojekte) der Georg Kraus Stiftung

Die Georg Kraus Stiftung fördert kleinere Entwicklungsprojekte vor Ort, meist in Kooperation mit Vereinen und gemeinnützigen Einrichtungen. Ein Eigenanteil ist erforderlich, ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Entwicklungszusammenarbeit Bildung Frauenförderung Kinder und Jugendliche Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung von kleineren, lokalen Entwicklungsprojekten im Einklang mit dem satzungsgemäßen Stiftungszweck; Unterstützung von Maßnahmen in Entwicklungsländern durch Finanzierung oder Mitfinanzierung.

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Eigenanteil erforderlich
  • Projekt muss dem satzungsgemäßen Stiftungszweck entsprechen
  • Kooperation mit Vereinen oder gemeinnützigen Einrichtungen
  • Stringente Projektplanung und plausible Finanzplanung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Kurzbeschreibung der Maßnahme
  2. Finanzierungs- und Planungsübersicht

Bewertungskriterien

  • Entsprechung zum Stiftungszweck
  • Kompetenzen der Projektpartner
  • Stringente Projektschritte
  • Plausible Finanzplanung

Beschreibung

Die Georg Kraus Stiftung unterstützt bundesweit kleinere Entwicklungsprojekte durch zweckgebundene Zuschüsse. Gemeinnützige Vereine und Organisationen können innovative Vorhaben in den Bereichen Entwicklungszusammenarbeit, Bildung, Frauenförderung, Kinder- und Jugendhilfe, Soziales, Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung, Aus- und Weiterbildung sowie Arbeit & Soziales einreichen. Projekte werden in enger Kooperation mit Partner:innen vor Ort realisiert und sollen langfristig zur Stärkung lokaler Strukturen beitragen. Ein Eigenanteil ist in der Regel Voraussetzung für eine Förderung. Ein Rechtsanspruch auf Mittelbewilligung besteht nicht, sodass eine sorgfältige Projektplanung entscheidend ist, um im wettbewerblichen Auswahlprozess zu bestehen.

Für eine Antragstellung ist eine prägnante Kurzbeschreibung der Maßnahme sowie eine Finanzierungs- und Planungsübersicht erforderlich. Die Projektidee muss dem satzungsgemäßen Stiftungszweck entsprechen und eng mit Vereinen oder gemeinnützigen Einrichtungen abgestimmt sein. Wesentliche Bewertungskriterien sind die Übereinstimmung mit den Stiftungszielen, die fachliche Kompetenz der beteiligten Projektpartner:innen, stringente Projektschritte und eine nachvollziehbare Finanzplanung. Die Einreichung erfolgt fortlaufend; entsprechende Unterlagen werden nach Einsendung der initialen Projektunterlagen zur Verfügung gestellt. Interessierte Vereine und Organisationen profitieren von einer unkomplizierten Förderstruktur, die gezielt lokale Akzente in Entwicklungsregionen fördert und nachhaltige Wirkung entfalten möchte.

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