Projektförderung (Forschungsprojekte) der Von Behring-Röntgen-Stiftung
Fördert medizinische und biomedizinische Forschungsprojekte an den Standorten Justus-Liebig-Universität Gießen und Philipps-Universität Marburg (Einzel- und Kooperationsprojekte). Antragstellung online vom 15. bis 30. Juni 2026.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Von Behring-Röntgen-Stiftung fördert die Forschung und Lehre im Bereich Medizin und Biomedizin an den medizinischen Fachbereichen der Justus-Liebig-Universität Gießen und der Philipps-Universität Marburg. Ziel ist die Unterstützung innovativer Einzelprojekte von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern sowie von standortübergreifenden Kooperationsprojekten zur Etablierung und Stärkung medizinischer Forschungsverbünde.
Förderfähige Ausgaben
- Personalmittel
- Sachmittel
- Investitionsmittel
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Angehörigkeit und Mitgliedschaft der medizinischen Fachbereiche der Justus-Liebig-Universität Gießen oder der Philipps-Universität Marburg
- Mindestens 75% Beschäftigungsumfang an einer der beiden Universitäten während der Projektlaufzeit
- Höchstalter 38 Jahre zum 30. Juni (nur für Einzel-/Nachwuchsprojekte)
- Antragstellung ausschließlich online über www.br-stiftung.de vom 15. Juni bis 30. Juni 2026
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Online-Antragsformular
- Vollantrag als PDF
- Lebensläufe aller Projektteilnehmer:innen
- Publikationslisten
- Nachweis Beschäftigungsumfang
- Nachweis Freistellung klinischer Pflichten (für Kliniker:innen)
- Nachweise zu Erziehungszeiten (bei Verlängerungsanträgen)
Beschreibung
Die Von Behring-Röntgen-Stiftung unterstützt mit der Projektförderung innovative medizinische und biomedizinische Forschungsprojekte an den medizinischen Fachbereichen der Justus-Liebig-Universität Gießen und der Philipps-Universität Marburg. Angestrebt wird die Stärkung des wissenschaftlichen Nachwuchses durch Einzelförderungen herausragender Nachwuchswissenschaftler:innen bis zu einem Alter von 38 Jahren sowie der Ausbau standortübergreifender Kooperationsprojekte zwischen beiden Universitäten. Bis zu 350.000 Euro pro Vorhaben stehen für Personalmittel, Sach- und Investitionsausgaben zur Verfügung, die über einen Zeitraum von bis zu 36 Monaten eingesetzt werden können. Die Einreichungsfrist läuft vom 15. bis 30. Juni 2026, der mögliche Projektbeginn ist der 1. Januar 2027.
Antragstellungsberechtigt sind Mitglieder der medizinischen Fachbereiche in Gießen und Marburg mit mindestens 75 % Beschäftigungsumfang während der gesamten Projektlaufzeit. Klinische Forscher:innen legen einen Nachweis über die Freistellung von klinischen Aufgaben vor, befristet Beschäftigte sichern ihre Anstellung durch eine Bestätigung der Institutsleitung. Die vollständige Bewerbung erfolgt online und umfasst das ausgefüllte Antragsformular, den Vollantrag als PDF, Lebensläufe aller Projektteilnehmenden, Publikationslisten, Nachweise zum Beschäftigungsumfang sowie gegebenenfalls Dokumente zu Erziehungszeiten. Einzureichen sind die Unterlagen ausschließlich über das Onlineportal der Stiftung während der genannten Frist. Mit dieser Förderung entsteht die Chance, neue Verbünde in der Hochschulmedizin zu etablieren und die Forschungskapazitäten in Hessen nachhaltig zu stärken.
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