Projektförderung für die Bereiche Blas- und Volksmusik, sowie Volkskultur
Finanzielle Unterstützung von volkskulturellen Initiativen in Salzburg (Blas- und Volksmusik sowie Volkskultur) für nicht investive Vorhaben wie Veranstaltungen, Kurse und Publikationen. Antragstellung vor Projektbeginn möglich, gültig seit 01.01.2014 ohne befristetes Ende.
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Förderkriterien
Förderziel
Finanzielle Unterstützung von volkskulturellen Initiativen mit nicht investiver Widmung in den Bereichen Blas- und Volksmusik und Volkskultur.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Sachkosten
- Reisekosten
- Publikationskosten
- Veranstaltungskosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Bauliche Maßnahmen
- Betriebsaufwand von Museen
- Anschaffung von Immobilien
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Unternehmen
- Privatpersonen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projekte mit Bezug zu Salzburg
- Vorwiegend im öffentlichen Interesse
- Projektantrag vor Beginn des Vorhabens
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vollständig ausgefüllter Förderantrag inkl. inhaltlichem Konzept
- Detaillierte Aufstellung der Gesamtkosten und Angaben zur geplanten Finanzierung
Bewertungskriterien
- Anreizeffekt (Vorhaben ohne Förderung nicht möglich)
- Angemessenheit der Kosten und Eigenanteil
- Öffentliches Interesse
- Fachliche Eignung des Antragstellers
Beschreibung
Die Projektförderung für die Bereiche Blas- und Volksmusik sowie Volkskultur in Salzburg richtet sich an gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände, Vereine, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und Privatpersonen mit volkskulturellem Bezug. Ziel ist die finanzielle Unterstützung nicht investiver Vorhaben wie Musikveranstaltungen, Kurse oder Publikationen, die im öffentlichen Interesse liegen und einen klaren Bezug zur Region Salzburg aufweisen. Gefördert werden förderfähige Ausgaben wie Personalkosten, Sachkosten, Reisekosten, Publikations- und Veranstaltungskosten, wobei bauliche Maßnahmen, Museumsbetriebsaufwand oder Immobilienanschaffungen ausgeschlossen sind. Voraussetzung für die Antragstellung ist ein vollständig ausgefüllter Förderantrag mit inhaltlichem Konzept sowie eine detaillierte Kosten- und Finanzierungsübersicht. Die Antragseinreichung muss vor Projektbeginn erfolgen; es existiert keine befristete Abschlussfrist, gültig seit dem 01.01.2014. Die Entscheidung basiert auf Kriterien wie Anreizeffekt (ohne Förderung nicht realisierbar), Angemessenheit der Kosten, Eigenanteil, öffentliches Interesse und fachliche Eignung der Antragsteller:innen.
Nach Abschluss des Vorhabens sind Verwendungsnachweis, Rechnungen und Zahlungsbelege einzureichen und kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit unter Einhaltung der Logo-Bestimmungen des Landes Salzburg nachzuweisen. Die Auszahlung erfolgt nach erfolgreicher Verwendungsprüfung und Unterzeichnung des Fördervertrags. Die Fördervereinbarung verpflichtet zur wirtschaftlichen, sparsamen und zweckgebundenen Verwendung der Mittel; bei Verstößen können rechtliche Schritte eingeleitet werden. Ergänzend gelten die Allgemeinen Richtlinien für die Gewährung von Fördermitteln des Landes Salzburg sowie europarechtliche Bestimmungen der AGVO. Dieses Zuschussangebot eröffnet engagierten Kulturinitiativen eine verlässliche Basis für die Weiterentwicklung und Präsentation des reichen Volksmusik- und Kulturschatzes im Salzburger Land.
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