Projektförderung (Gänseblümchen Stiftung für Kinder)
Die Gänseblümchen Stiftung für Kinder unterstützt fortlaufend Projekte und Einzelfälle in der Region Ulm/Neu-Ulm, die benachteiligte Kinder fördern, mit Schwerpunkt auf innovativen und nachhaltig wirkenden Maßnahmen. Anträge können jederzeit eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Projekten und Einzelfällen in der Region Ulm/Neu-Ulm, die die Entwicklung benachteiligter Kinder unterstützen und durch innovative sowie nachhaltig wirkende Vorhaben langfristig Wirksamkeit entfalten.
Förderfähige Ausgaben
- Honorare
- Reise- und Fahrtkosten
- Druck- und Satzkosten
- Materialkosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Ehrenamtliche Tätigkeiten
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Das beantragte Projekt richtet sich ausschließlich oder überwiegend an benachteiligte Kinder
- Die beantragten Mittel sind anderweitig nicht oder nur teilweise erzielbar
- Angemessene Eigenleistung der antragstellenden Institution
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag auf Projektförderung
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Abschlussbericht mit Bildmaterial
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt des Projekts
- Nachhaltigkeitsaspekte
- Bedarf der benachteiligten Kinder
Beschreibung
Die Gänseblümchen Stiftung für Kinder fördert kontinuierlich innovative und nachhaltig angelegte Projekte in der Region Ulm/Neu-Ulm, die die Entwicklung benachteiligter Kinder und Jugendlicher wirkungsvoll unterstützen. Bildungseinrichtungen, gemeinnützige und öffentliche Träger können Förderanträge jederzeit einreichen, um Maßnahmen in den Bereichen Kinder- und Jugendhilfe, Soziales, Kultur, Aus- und Weiterbildung zu realisieren. Ziel ist es, durch kreative Konzepte und langfristig angelegte Programme soziale Teilhabe, kulturelle Erfahrungen und individuelle Lernchancen nachhaltig zu verbessern. Dabei stehen bedürftige Zielgruppen im Mittelpunkt, deren Zugang zu Freizeitangeboten, künstlerischen Projekten oder pädagogischen Fördermaßnahmen sonst kaum oder nur unzureichend möglich wäre.
Gefördert werden Ausgaben wie Honorare, Reise- und Fahrtkosten, Druck- und Satz- sowie Materialkosten. Voraussetzung ist, dass die beantragten Mittel nicht vollständig anderweitig gedeckt sind und eine angemessene Eigenleistung der Institution oder des Trägervereins erbracht wird. Bewertet werden insbesondere der Innovationsgehalt, die Nachhaltigkeitsaspekte sowie der konkrete Bedarf benachteiligter Kinder. Zur Bewerbung gehören neben dem ausgefüllten Projektantrag ein detaillierter Finanzierungsplan, eine Projektbeschreibung und im Anschluss ein Abschlussbericht mit Bildmaterial. Da die Stiftung fortlaufend Mittel vergibt, bestehen keine Fristen – eine flexible Förderbarkeit ermöglicht eine zeitnahe Antragstellung und Projektumsetzung.
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