Projektförderung (Gedenkstättenförderung Niedersachsen)
Förderung von Projekten der Gedenkstättenarbeit und NS-bezogenen Erinnerungskultur in Niedersachsen. Anträge können jederzeit eingereicht werden, mit Begutachtung in der Frühjahrssitzung (Eingang bis 31.03.) und Herbstsitzung (Eingang bis 30.09.).
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Gedenkstättenarbeit und NS-bezogener Erinnerungskultur durch finanzielle Zuschüsse für Projekte in den Bereichen Forschung, Dokumentation, Vermittlung und Öffentlichkeitsarbeit.
Förderfähige Ausgaben
- Ausstellungen
- Publikationen
- Digitale Erinnerungskultur
- Tagungen und Gedenkveranstaltungen
- Archivreisen
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projekte zur Gedenkstättenarbeit oder NS-bezogenen Erinnerungskultur
- Durchführung im Fördergebiet Niedersachsen
- Einhaltung der Richtlinien der Stiftung niedersächsische Gedenkstätten
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefüllter Antrag (Formulare aus dem Formularschrank)
- Ausgaben- und Finanzierungsplan
- Verwendungsnachweis
- Rechtsbehelfsverzicht
Bewertungskriterien
- Relevanz für Erinnerungskultur
- Wissenschaftlicher Gehalt
- Machbarkeit des Projekts
Beschreibung
Die Projektförderung (Gedenkstättenförderung Niedersachsen) der Stiftung niedersächsische Gedenkstätten unterstützt gemeinnützige Organisationen, öffentliche und Bildungseinrichtungen in Niedersachsen bei der Konzeption und Durchführung von Vorhaben zur NS-bezogenen Erinnerungskultur und Gedenkstättenarbeit. Gefördert werden Aktivitäten in den Bereichen Forschung, Dokumentation, Vermittlung und Öffentlichkeitsarbeit – etwa Ausstellungen, Publikationen, digitale Projekte, Tagungen, Gedenkveranstaltungen, Archivreisen oder Interviews mit Zeitzeug:innen. Ebenso werden pädagogische Konzepte zur historisch-politischen Bildung und die Erstellung von Bildungsmaterialien bezuschusst. Bis zu 50 % der Gesamtkosten eines Projekts können als Zuschuss beantragt werden, wodurch Initiativen und Träger den Aufbau nachhaltiger und wissenschaftlich fundierter Erinnerungskultur realisieren können.
Förderanträge können fortlaufend eingereicht werden und werden in zwei Sitzungen der Wissenschaftlichen Fachkommission begutachtet: Eingänge bis zum 31. März für die Frühjahrssitzung und bis zum 30. September für die Herbstsitzung. Voraussetzung ist die Durchführung des Projekts innerhalb des Fördergebiets Niedersachsen unter Einhaltung der Richtlinien der Stiftung. Einzureichen sind ein ausgefüllter Antrag aus dem Formularschrank, ein detaillierter Ausgaben- und Finanzierungsplan, ein Verwendungsnachweis sowie der Verzicht auf Rechtsbehelfe. Die Begutachtung erfolgt nach den Kriterien Relevanz für die Erinnerungskultur, wissenschaftlicher Gehalt und Machbarkeit. Damit bietet die Projektförderung eine transparente und verlässliche Förderung für Initiativen, die sich engagiert mit der Aufarbeitung der NS-Geschichte in Niedersachsen auseinandersetzen.
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