Zuschuss

Projektförderung in Einzelfällen (Stiftung Grüne Tatze)

Die Stiftung Grüne Tatze fördert in Einzelfällen ausgewählte Projekte Dritter zum Erhalt und zur naturschutzgerechten Entwicklung wertvoller Wald- und Offenlandflächen in Thüringen, Deutschland und Europa. Anträge können jederzeit gestellt werden.

Umwelt-/Naturschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: EU, Deutschland (bundesweit), Thüringen
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung von Projekten zum Erhalt und zur naturschutzgerechten Entwicklung wertvoller Wald- und Offenlandflächen durch direkte Finanzierung und Flächenerwerb.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Stiftungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projektvorhaben zum Erhalt und zur naturschutzgerechten Entwicklung von Wald- oder Offenlandflächen
  • Projektstandort in Thüringen, Deutschland oder in Europa
  • Einreichung eines Projektvorschlags beim Vorstand der Stiftung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektvorschlag

Bewertungskriterien

  • Entscheidung durch Vorstand und Stiftungsrat

Beschreibung

Die Stiftung Grüne Tatze gewährt als bundesweit und europaweit tätige Einrichtung gemeinnützigen Organisationen sowie Stiftungen einmalige Zuschüsse zur naturschutzgerechten Entwicklung und zum Erhalt wertvoller Wald- und Offenlandflächen. Förderfähig sind innovative Projekte im Themenfeld Umwelt-/Naturschutz, Energieeffizienz und Klimaschutz, die insbesondere in Thüringen, Deutschland oder anderen EU-Ländern umgesetzt werden. Mit dem Ziel, Lebensräume für seltene Tier- und Pflanzenarten langfristig zu sichern, kommt die Förderung sowohl für Flächenerwerb als auch für Maßnahmen zur Biotop- und Artenschutzentwicklung zum Einsatz.

Interessierte Naturschutzgruppen, Vereine und Stiftungen können jederzeit einen aussagekräftigen Projektvorschlag beim Vorstand der Stiftung einreichen. Wesentliche Voraussetzungen sind ein konkretes Vorhaben zum Erwerb, Erhalt oder zur naturschutzgerechten Entwicklung von Wald- bzw. Offenlandflächen sowie ein Standort in den genannten Förderregionen. Über die Vergabe entscheidet der Vorstand in enger Abstimmung mit dem Stiftungsrat auf Basis der eingereichten Projektunterlagen. Der Zuschuss wird als direkte Finanzierung gewährt, ohne dass Eigenmittel nachgewiesen werden müssen. Für die Antragstellung ist lediglich die Vorlage eines vollständigen Projektvorschlags erforderlich. Auf diese Weise ermöglicht die Stiftung Grüne Tatze Akteur:innen vor Ort, Naturschutzflächen dauerhaft zu sichern und eigenverantwortlich zu betreuen, ohne zeitliche Fristen oder Bindungen an regelmäßige Ausschreibungen.

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