Projektförderung – Kinderstiftung Lesen bildet
Die Kinderstiftung Lesen bildet fördert gemeinnützige Projekte entsprechend ihrem Satzungszweck in der Landeshauptstadt Düsseldorf und im Rhein-Kreis Neuss. Anträge können zweimal jährlich zum 1. Mai und 1. Oktober eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung gemeinnütziger Projekte, die dem Satzungszweck der Kinderstiftung Lesen bildet entsprechen und einen Beitrag zu Leseförderung, Bildung und Demokratiebildung leisten.
Nicht förderfähige Ausgaben
- Ausgleich von Defiziten
- Wiederholungsanträge (keine Dauerförderungen)
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Dem Satzungszweck der Stiftung entsprechen
- Ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke
- Projekte in Düsseldorf oder im Rhein-Kreis Neuss
- Projekt darf noch nicht begonnen sein
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Nachweis der Gemeinnützigkeit (z.B. Freistellungsbescheid)
- Satzung oder Auszug aus dem Vereinsregister
- Zusammenfassung der Projektbeschreibung
Bewertungskriterien
- Bedeutung des Projekts
- Entsprechung zum Profil der Stiftung
- Gemeinnützigkeitszweck
Beschreibung
Die Kinderstiftung Lesen bildet unterstützt gemeinnützige Initiativen in der Landeshauptstadt Düsseldorf sowie im Rhein-Kreis Neuss, die sich dem Leselernen, der Bildungsförderung und der Demokratiebildung für Kinder und Jugendliche verschrieben haben. Antragsberechtigt sind Vereine, Stiftungen, Bildungseinrichtungen und Interessenverbände, sofern sie ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgen und Projekte realisieren, die noch nicht begonnen wurden. Die Vergabe von Zuschüssen erfolgt zweimal jährlich zum 1. Mai und 1. Oktober. Dabei legt der Stiftungsvorstand großen Wert auf die Bedeutung des Vorhabens, dessen Übereinstimmung mit dem Profil der Stiftung sowie auf die Gemeinnützigkeit und den nachhaltigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt. Ausgaben für Defizitausgleich oder Dauerfinanzierungen werden ebenso ausgeschlossen wie Wiederholungsanträge.
Für die Antragstellung ist das offizielle Zuwendungsformular auszufüllen und gemeinsam mit dem Freistellungsbescheid, der Satzung beziehungsweise dem Auszug aus dem Vereinsregister sowie einer kompakten Projektbeschreibung einzureichen. Nach der formalen Prüfung folgt ein Kennenlerngespräch, in dem die Umsetzungsidee vertieft wird. Anschließend entscheidet der Vorstand über die Förderhöhe und bietet bei Bedarf Unterstützung bei der Vernetzung mit Kooperationspartner:innen an. Die Kinderstiftung Lesen bildet begleitet geförderte Initiativen von der Antragsphase bis zur Verwendungsnachweiskontrolle, um eine nachhaltige Wirkung im Bereich Leseförderung, Aus- und Weiterbildung sowie Engagement für Demokratie zu gewährleisten.
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