Zuschuss

Projektförderung (Kultur) der Ostdeutschen Sparkassenstiftung

Die Ostdeutsche Sparkassenstiftung fördert ausschließlich Kulturprojekte in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Anträge können jeweils bis zum 10.01. und 10.07. eines Kalenderjahres über das Online-Formular CLARA eingereicht werden.

Kultur Musik Bauten und Denkmalschutz

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt
Förderquote: bis zu 80%
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung künstlerischer und kultureller Vorhaben in den Bereichen Bildende Kunst, Musik, Literatur, Theater und Denkmalpflege in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt.

Förderfähige Ausgaben

  • Honorare
  • Materialkosten
  • Transportkosten
  • Öffentlichkeitsarbeit

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Reisekosten
  • Verpflegung
  • laufende Betriebskosten
  • Investitionskosten (außer Denkmalpflege)

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Vorstellung des Projekts bei der regional zuständigen Sparkasse vor Antragstellung
  • Projekt im Stiftungszweck (künstlerisch/kulturell in den Bereichen Bildende Kunst, Musik, Literatur, Theater, Denkmalpflege)
  • Ausschluss von Reisekosten und Verpflegung
  • Projektrealisierung und Geschäftssitz/Wohnsitz in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen oder Sachsen-Anhalt
  • Eigenmittel des Antragstellers müssen nachgewiesen werden
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Kosten- und Finanzierungsplan
  3. Zeitplan
  4. Nachweis der Gemeinnützigkeit
  5. denkmalrechtliche Genehmigung (bei Denkmalpflege)
  6. drei Vergleichsangebote
  7. Fotomaterial

Bewertungskriterien

  • Überzeugende Konzeption
  • Hohe Qualität
  • Landescharakteristische Bedeutung
  • Bürgerschaftliches Engagement

Beschreibung

Die Ostdeutsche Sparkassenstiftung unterstützt mit dem Programm Projektförderung (Kultur) gemeinnützige Organisationen in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt bei der Realisierung künstlerischer und kultureller Vorhaben. Gefördert werden Projekte in den Bereichen Bildende Kunst, Musik, Literatur, Theater sowie Baudenkmalschutz. Antragsteller:innen müssen ihren Sitz oder Wohnsitz in einem der vier Bundesländer nachweisen und das Vorhaben vorab in der regional zuständigen Sparkasse präsentieren. Förderanträge sind jeweils bis zum 10. Januar und 10. Juli eines Kalenderjahres ausschließlich über das Online-Formular CLARA einzureichen. Die begutachtenden Gremien entscheiden im späten Frühjahr und Herbst. Maßgeblich für die Auswahl sind eine überzeugende Konzeption, herausragende Qualität, landescharakteristische Bedeutung und bürgerschaftliches Engagement.

Die Zuwendung erfolgt als einmaliger Zuschuss mit einer Förderquote von bis zu 80 %. Antragsfähige Kosten umfassen Honorare, Material- und Transportkosten sowie Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit. Nicht gefördert werden Reisekosten, Verpflegung, laufende Betriebskosten und Investitionskosten (mit Ausnahme denkmalpflegerischer Maßnahmen). Antragsteller:innen legen im CLARA-System Projektbeschreibung, Kosten- und Finanzierungsplan, Zeitplan, Nachweis der Gemeinnützigkeit sowie bei Denkmalpflege-Vorhaben die denkmalrechtliche Genehmigung und Fotomaterial vor. Drei Vergleichsangebote sind für alle extern vergebenen Leistungen beizufügen. Eigenmittel müssen nachgewiesen werden, und der Projektbeginn darf erst nach positiver Gremienentscheidung erfolgen. Mit dieser Förderung stärkt die Stiftung nachhaltige Kulturprojekte in Ostdeutschland und trägt zur kulturellen Identität und Bürger:innenbeteiligung in Stadt und Land bei.

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