Zuschuss

Projektförderung (Musik & Erinnerung) der Holger Koppe Stiftung

Die Holger Koppe Stiftung fördert Projekte, die gemeinsames Musizieren junger Menschen mit Erinnerung an Opfer rassistischer Gewalt verbinden. Anträge für das Förderjahr 2027 sind bis zum 03.09.2026 möglich.

Kultur Musik Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
03.09.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Hessen, Sachsen
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung von Projekten, die Kunst und Kultur, das Andenken an Verfolgte sowie Toleranz und Völkerverständigung unterstützen. Besonders gewünscht sind Vorhaben, die gemeinsames Musizieren junger Menschen mit der Erinnerung an Opfer rassistischer Gewalt und Gewaltherrschaft verbinden.

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Juristische Person des öffentlichen Rechts oder privatrechtliche gemeinnützige Körperschaft
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit
  • Einer der Gemeinnützzwecke (Kunst und Kultur, Andenken an Verfolgte, Toleranz/Völkerverständigung) muss erfüllt sein

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag auf Förderung (Formular der Holger Koppe Stiftung)
  2. Nachweis der Gemeinnützigkeit
  3. Projektbeschreibung
  4. Finanzierungsplan

Bewertungskriterien

  • Übereinstimmung der Projektzwecke mit der Stiftungssatzung
  • Fokus auf gemeinsames Musizieren junger Menschen
  • Erinnerungsarbeit an Opfer rassistischer Gewalt
  • Regionale Ausrichtung auf Rhein-Main-Gebiet oder Leipzig und Umgebung

Beschreibung

Die Projektförderung der Holger Koppe Stiftung richtet sich an gemeinnützige Organisationen sowie öffentliche Einrichtungen in Hessen und Sachsen, die junge Musiker:innen einbeziehen und erinnerungskulturelle Initiativen umsetzen möchten. Im Mittelpunkt steht die Verbindung gemeinsamer musikalischer Aktivitäten von Jugendlichen mit der würdigen Erinnerung an Opfer rassistischer Gewalt und Gewaltherrschaft. Gefördert werden Vorhaben, die Kunst und Kultur, Andenken an Verfolgte sowie Toleranz und Völkerverständigung nachhaltig vereinen. Dabei liegt ein besonderer Schwerpunkt auf kooperativen Ensembles und interdisziplinären Formaten, die ernste Musik junger Künstler:innen erlebbar machen und zugleich historische Aufarbeitung ermöglichen. Voraussetzung ist der Nachweis der Gemeinnützigkeit sowie die Ausrichtung auf mindestens einen der satzungsgemäßen Förderzwecke: Kunst und Kultur, Erinnerung an Verfolgte oder Förderung von Toleranz und Völkerverständigung.

Für das Förderjahr 2027 können Anträge bis zum 03.09.2026 eingereicht werden. Bewertet werden insbesondere der Grad der Übereinstimmung mit den Stiftungszielen, die regionale Verankerung im Rhein-Main-Gebiet oder Leipzig und Umgebung sowie die inhaltliche Ausgestaltung gemeinsamer Musikprojekte junger Menschen verbunden mit Erinnerungskultur. Zur Antragstellung sind ein ausgefülltes Formular der Holger Koppe Stiftung, ein Finanzierungsplan, eine Projektbeschreibung und der Gemeinnützigkeitsnachweis erforderlich. Nach positiver Entscheidung erfolgt der Abschluss einer Fördervereinbarung; im Anschluss ist ein Projektbericht mit Mittelverwendungsnachweis vorzulegen. Diese Fördermaßnahme bietet engagierten Initiativgruppen und Ensembles eine wertvolle Unterstützung, um musikalische Bildung und historisches Gedenken in kreativen Projekten zu vereinen und so einen aktiven Beitrag zu demokratischem Zusammenhalt und kultureller Vielfalt zu leisten.

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