Projektförderung (PRO RETINA-Stiftung zur Verhütung von Blindheit)
Förderung von Forschungsprojekten als Anschub-, Brücken- und Abschlussfinanzierung im Bereich Netzhautdegeneration. Anträge über 6.000 € jährlich bis zum 15.02.; kleinere Anträge (< 6.000 €) jederzeit möglich – elektronisch als PDF einzureichen.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von innovativen Forschungsprojekten zur Erforschung von Netzhautdegenerationen und verwandten Syndromen. Ziel ist die Anschub-, Überbrückungs- und Abschlussfinanzierung von Projekten, um diese zur Antragsreife bei großen Kostenträgern zu bringen und klinische sowie Grundlagenforschung voranzutreiben.
Förderfähige Ausgaben
- Sachkosten
- Personalkosten
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Einreichung ausschließlich elektronisch als PDF
- Anträge über 6.000 € bis 15.02. des Kalenderjahres
- Antrag nicht länger als 15 DIN A4-Seiten (10 Pt)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular nach Strukturmuster (PDF)
- Projektbeschreibung
- Verwendungsnachweise und Zwischenberichte
Bewertungskriterien
- Erwartbarer Nutzen für Betroffene
- Therapierelevanz
Beschreibung
Die Projektförderung der PRO RETINA-Stiftung zur Verhütung von Blindheit richtet sich an Bildungseinrichtungen und öffentliche Institute in Deutschland, die innovative Forschungsansätze zu Netzhautdegenerationen und verwandten Syndromen vorantreiben möchten. Als Anschub-, Brücken- oder Abschlussfinanzierung unterstützt sie Projekte in den Bereichen Grundlagen- und klinische Forschung. Gefördert werden sowohl Sachkosten als auch Personalkosten, um Forschungsvorhaben zur Antragsreife bei großen Kostenträgern (z. B. DFG, EU, MPG) zu führen und damit neue Therapieoptionen zu erschließen. Die Mittelvergabe orientiert sich am erwartbaren Nutzen für Betroffene sowie an der klinischen und therapierelevanten Bedeutung der Projekte.
Anträge mit einem Finanzvolumen von über 6.000 € sind jährlich bis zum 15. Februar elektronisch als zusammengefügtes PDF einzureichen, während Förderanfragen unter 6.000 € jederzeit gestellt werden können. Das Antragsdossier darf maximal 15 DIN-A4-Seiten in 10-Punkt-Schrift umfassen und enthält ein verbindliches Antragsformular, eine detaillierte Projektbeschreibung sowie Angaben zu Verwendungsnachweisen und Zwischenberichten. Die Begutachtung erfolgt durch den Wissenschaftlich Medizinischen Beirat, der unter anderem den Nutzen für Betroffene und die Therapierelevanz beurteilt. Nach positiver Entscheidung verpflichtet sich die Antragstellenden, Ergebnisse in Berichten zusammenzufassen und bei Bedarf auf Symposien oder in der Mitgliederzeitschrift „Retina-Aktuell“ zu präsentieren. Mit dieser Förderung leistet die PRO RETINA-Stiftung einen wichtigen Beitrag zur Beschleunigung bahnbrechender Forschungsvorhaben im Bereich der Netzhautdegeneration.
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