Projektförderung (Projektanträge) – RheinEnergieStiftungen
Die RheinEnergieStiftungen unterstützen innovative Modellprojekte in Köln und der Region mit befristeten Anschubfinanzierungen in den Bereichen Kultur, Familie, Jugend/Beruf und Wissenschaft.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung gesellschaftlich engagierter, innovativer Vorhaben mit Modellcharakter in Köln und der RheinEnergie-Versorgungsregion durch befristete Anschubfinanzierungen.
Nicht förderfähige Ausgaben
- Vergabe von Spenden (Spendenfinanzierung nicht möglich)
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz im Versorgungsgebiet der RheinEnergie
- Anerkennungsnachweis Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
- Projekt mit innovativem Ansatz und Modellcharakter
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderrichtlinien
- Antragsformular (online)
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt des Projekts
- Modellcharakter
- Übereinstimmung mit Förderschwerpunkten und Förderregion
Beschreibung
Die RheinEnergie Stiftung (Köln) fördert gemeinnützige Organisationen, Bildungseinrichtungen und öffentliche Institutionen in Nordrhein-Westfalen mit befristeten Anschubfinanzierungen für innovative Modellprojekte. Schwerpunktmäßig werden Vorhaben aus Kultur, Bildung, Aus- und Weiterbildung, Forschung & Innovation sowie Wissenschaft unterstützt. Darüber hinaus fließen Mittel in Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt und Demokratie, Kultur & Medien sowie Arbeit & Soziales. Gefördert werden ausschließlich Projekte mit Sitz im Versorgungsgebiet der RheinEnergie, die durch ihren Modellcharakter und ihren Innovationsgehalt neue Impulse setzen und vorhandene Strukturen ergänzen. Die maximale Laufzeit beträgt 36 Monate, nicht refinanziert werden Spendenaktionen oder laufende Betriebskosten ohne innovativen Ansatz.
Zur Antragstellung sind ein Nachweis der Gemeinnützigkeit sowie ein detailliertes Konzept mit Innovationspotenzial und Modellcharakter erforderlich. Die Auswahl orientiert sich an Übereinstimmung mit den Förderschwerpunkten, dem Innovationsgrad und dem Beispielcharakter im RheinEnergie-Versorgungsgebiet. Anträge sind online einzureichen; dazu stehen Förderrichtlinien und ein Antragsformular bereit. Die nächsten Einreichfristen sind der 31. August 2026 (Herbst) und der 28. Februar 2027 (Frühjahr), wissenschaftliche Anträge können ausschließlich zum 31. August eines Jahres eingereicht werden. Ein persönliches Beratungsgespräch im Vorfeld der Antragstellung wird empfohlen, um die Passgenauigkeit des Projekts abzuklären und den Erfolgsaussichten den optimalen Rahmen zu geben.
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