Zuschuss

Projektförderung religionspädagogischer Projekte (Barbara-Schadeberg-Stiftung)

Gefördert werden religionspädagogische Projekte evangelischer Schulen und Internate. Anträge können laufend gestellt werden.

Bildung Kinder und Jugendliche

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)

Förderziel

Die Barbara-Schadeberg-Stiftung fördert religionspädagogische Projekte evangelischer Schulen und Internate, um das evangelische Profil von Schule und Internat durch pädagogische Vorhaben zu stärken.

Antragsberechtigt

  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projekt muss dem Satzungszweck der Barbara-Schadeberg-Stiftung entsprechen
  • Trägerschaft durch evangelische Schule oder Internat

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Online-Antrag
  2. Projektbeschreibung (PDF)

Beschreibung

Die Barbara-Schadeberg-Stiftung unterstützt mit einem fortlaufenden Zuschussprogramm religionspädagogische Vorhaben an evangelischen Schulen und Internaten deutschlandweit. Gefördert werden sowohl allgemeinbildende als auch berufsbildende Einrichtungen, in denen Lehrkräfte und Schüler:innen innovative Projekte, Workshops oder Austauschmaßnahmen realisieren, die das evangelische Profil stärken. Im Fokus stehen Angebote wie Demokratietage, interkulturelle Begegnungen, musikalische und theologische Veranstaltungen sowie inklusive und partizipative Formate, die junge Menschen anregen, christliche Werte praktisch zu erfahren. Die juristische Grundlage bildet der Satzungszweck der Stiftung, sodass nur Vorhaben in Trägerschaft einer evangelischen Schule oder eines Internats antragsberechtigt sind. Ziel ist es, die Vernetzung von Glauben und Bildung zu vertiefen und eine lebendige Schulkultur zu fördern.

Anträge können jederzeit online eingereicht werden; hierfür ist neben dem ausgefüllten Online-Antrag eine detaillierte Projektbeschreibung (PDF) erforderlich. Die Entscheidung orientiert sich an der Passung zum Stiftungszweck sowie an pädagogischer Qualität und Innovationsgrad des Vorhabens. Eine Abrechnung und Berichterstattung erfolgt nach förmlicher Bewilligung gemäß den Förderrichtlinien der Barbara-Schadeberg-Stiftung. Dank dieser unbürokratischen Verfahren gewinnen Lehrkräfte und Schüler:innen Planungssicherheit und Ressourcen, um kreative Formate im Bereich Aus- und Weiterbildung, Kinder- und Jugendbildung sowie Arbeit und Soziales umzusetzen und so das evangelische Profil ihrer Einrichtung nachhaltig zu stärken. Interessierte Bildungseinrichtungen erhalten auf Anfrage weiterführende Informationen zur Antragstellung und den Förderkriterien.

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