Zuschuss

Projektförderung Sport des Landes Sachsen-Anhalt

Förderprogramm des Landes Sachsen-Anhalt zur Unterstützung von sportlichen Projekten außerhalb des regulären Trainings- und Wettkampfbetriebs, mit besonderem Fokus auf ehrenamtliche Tätigkeiten, die Verbesserung des Breitensports und die Förderung von Mädchen und Frauen im Sport. Anträge sind mit Kopien bis zum 31.08.2025 und im Original bis zum 30.09.2025 einzureichen.

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Komplex
Region: Sachsen-Anhalt
Förderquote: 60%
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Das Land Sachsen-Anhalt fördert Projekte im sportlichen Bereich, um die sportliche Infrastruktur zu verbessern und die Teilhabe am Sport zu erhöhen. Gefördert werden insbesondere Maßnahmen zur Stärkung ehrenamtlicher Tätigkeiten im Kinder- und Jugendsport, zur Verbesserung des Breitensports sowie zur Förderung geschlechtsspezifischer Angebote, die integrative Ansätze und Kooperationen mit sportexternen Partnern beinhalten. Ziel ist es, nachhaltige Impulse für eine professionelle und gemeinnützige Sportentwicklung zu setzen.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalaufwendungen
  • Sachkosten
  • Reisekosten
  • Honorare
  • Öffentlichkeitsarbeit

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Ausgaben, die vor Projektbeginn entstanden sind
  • Kosten für Personal, das bereits vor Projektbeginn in Vollzeit beschäftigt war
  • Ausgaben nach Ende des Bewilligungszeitraums

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Zuschuss muss im Einzelfall mehr als 1.000 Euro betragen
  • Maximal 60% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben können beantragt werden
  • Mindestens 10% der Ausgaben sind als Eigenanteil zu erbringen
  • Die Maßnahme darf noch nicht begonnen haben
  • Antragsteller müssen zu den geförderten Sportverbänden (z. B. LSB Sachsen-Anhalt, Kreis- und Stadtsportbünde, Landesfachverbände, Sportvereine) gehören

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Ausführliche Projektbeschreibung
  3. Kurzübersicht
  4. Aktuelle Satzung
  5. Auszug aus dem Vereinsregister
  6. Nachweis der Gemeinnützigkeit

Bewertungskriterien

  • Nachweis der Förderung ehrenamtlicher Tätigkeiten
  • Innovationsgehalt des Projektes
  • Beitrag zur Integration und Förderung von Mädchen und Frauen
  • Kooperation mit sportexternen Partnern

Beschreibung

Projektförderung Sport des Landes Sachsen-Anhalt ist ein Förderprogramm, das gemeinnützigen Organisationen in der Region Sachsen-Anhalt zur Umsetzung innovativer sportlicher Projekte zur Verfügung steht. Die Förderung unterstützt Maßnahmen außerhalb des regulären Trainings- und Wettkampfbetriebs. Dabei liegt der Fokus insbesondere auf der Stärkung ehrenamtlicher Tätigkeiten im Kinder- und Jugendsport, der Verbesserung des Breiten- und Leistungssports sowie auf der gezielten Förderung von Mädchen und Frauen. Mit diesem Zuschuss, der maximal 60 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben abdecken kann, sollen langanhaltende Impulse für eine professionelle und gemeinnützige Sportentwicklung gesetzt werden. Die Antragsunterlagen – in Kopien bis zum 31.08.2025 und im Original bis zum 30.09.2025 – sind fristgerecht einzureichen.

Im Rahmen der Förderung werden projektbezogene Ausgaben wie Personalaufwendungen, Sachkosten, Honorare, Reisekosten und Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit berücksichtigt. Die Maßnahme muss vor Projektbeginn geplant werden, und der Eigenanteil des Antragstellers ist durch Eigen- oder Drittmittel abzusichern. Die Vorgaben sehen vor, dass im Einzelfall der Zuschuss mehr als 1.000 Euro betragen muss und mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben als Eigenanteil eingebracht werden. Diese Kriterien unterstützen vor allem Sportvereine, Kreis- und Stadtsportbünde, Landesfachverbände sowie Trägervereine, die innovative Projekte zur Verbesserung der sportlichen Infrastruktur und zur gleichberechtigten Teilhabe an Sportangeboten realisieren möchten. Durch die Kooperation mit sportexternen Partner:innen, wie Kindertagesstätten, Schulen oder Unternehmen, sollen integrative und zielgruppenspezifische Angebote weiterentwickelt werden.

Das Förderprogramm richtet sich an Organisationen, die die Förderung als Impuls zur Weiterentwicklung ihrer Gemeinnützigkeit und zur Gewinnung neuer Mitglieder nutzen möchten. Neben der detaillierten Projektbeschreibung müssen die Antragsunterlagen auch die aktuelle Satzung, den Auszug aus dem Vereinsregister und den Nachweis der Gemeinnützigkeit beinhalten. Alle Angaben werden anhand von Bewertungskriterien wie dem Nachweis der Unterstützung ehrenamtlicher Tätigkeiten, dem Innovationsgehalt des Projektes sowie dem Beitrag zur Integration und Förderung von Mädchen und Frauen beurteilt. Mit dieser Förderung können langfristige und nachhaltige Strukturen im Sport geschaffen werden, die sowohl den Breitensport als auch den Leistungssport stärken und zukunftsweisende Maßnahmen ermöglichen.

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