Zuschuss

Projektförderung / Studienförderung der GENO-Stiftung WissenSchafftPartner

Die GENO-Stiftung WissenSchafftPartner fördert laufend Forschung, Bildung und Austausch zum Genossenschaftswesen – von Studien und Hospitationen bis zu Praxisprojekten.

Wissenschaft Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Baden-Württemberg

Förderziel

Förderung von Forschung, Bildung und Austausch rund um das Genossenschaftswesen mit dem Ziel, junge Menschen, Wissenschaft, Praxis und Politik zu vernetzen und genossenschaftliche Innovationen zu stärken.

Antragsberechtigt

  • Bildungseinrichtungen
  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Existenzgründer/innen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projektskizze mit Bezug zum Genossenschaftswesen
  • Nachweis von Forschungsvorhaben oder Bildungsformat

Bewertungskriterien

  • Innovationsgehalt des Projekts
  • Bezug zum Genossenschaftswesen
  • Praxisnähe und Netzwerkwirkung

Beschreibung

Die GENO-Stiftung WissenSchafftPartner setzt sich für die Stärkung und Sichtbarmachung des Genossenschaftswesens in Baden-Württemberg ein. Mit kontinuierlichen Zuschüssen fördert sie innovative Forschungs- und Bildungsprojekte, Hospitationen sowie Praxisvorhaben, die einen Beitrag zu genossenschaftlichen Fragestellungen leisten. Ziel ist es, Wissenschaft, Ausbildung, Praxis und Politik miteinander zu vernetzen und genossenschaftliche Innovationen zu fördern. Dabei stehen junge Menschen und zukunftsweisende Themen im Mittelpunkt: von Studien an Hochschulen über Schulprojekte bis hin zu Praxiskooperationen in Unternehmen oder Verbänden. Die Stiftung agiert operativ und initiierend, begleitet Barcamps, Wettbewerbe und Netzwerk-Formate und unterstützt den Austausch zwischen Theorie und Praxis, um gemeinsam zukunftsfähige Lösungen zu entwickeln.

Antragsberechtigt sind Bildungs­einrichtungen, gemeinnützige Organisationen, Genossenschaften, Unternehmen, Existenzgründer:innen sowie Privatpersonen mit einem nachweisbaren Bezug zum Genossenschaftswesen. Einzureichen sind eine Projektskizze und der Nachweis zum Forschungs- oder Bildungsformat; Anträge können jederzeit eingereicht werden. Bewertet wird nach Innovationsgehalt, Praxisnähe und dem Vernetzungspotenzial innerhalb des genossenschaftlichen Netzwerks. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss; eine regionale Beschränkung gilt auf Baden-Württemberg. Mit diesem Förderangebot erhalten Hochschulen, Schulen, Studierende, junge Berufstätige, Genossenschaften und Verbände finanzielle und fachliche Unterstützung, um genossenschaftliche Strukturen weiterzuentwickeln und in Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft nachhaltig zu verankern.

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