Projektförderung (Umwelt & Entwicklung) der Stiftung Umwelt und Entwicklung Nordrhein-Westfalen
Die Stiftung Umwelt und Entwicklung Nordrhein-Westfalen fördert gemeinnützige Organisationen in NRW, die bürgerschaftliches Engagement für nachhaltige Entwicklung umsetzen – insbesondere Bildungs-, Informations-, Vernetzungs- und Dialogformate zu Umwelt-, Klima- und Entwicklungsthemen. Projekte bis 10.000 € Fördersumme können laufend eingereicht werden; für höhere Fördersummen gelten vier feste Einreichungsfristen pro Jahr.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel der Förderung ist es, das Engagement von Einwohner*innen Nordrhein-Westfalens für Umwelt-, Klima- und entwicklungspolitische Themen im Sinne der Agenda 2030 zu stärken. Gefördert werden insbesondere projektbezogene Bildungs- und Informationsangebote, Vernetzungs- und Dialogprozesse sowie Aktivitäten zum Erhalt der Biodiversität, zur Ressourcenschonung und zum nachhaltigen Konsum.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachkosten (Material-, Miet- und Honorarkosten)
- Reise- und Bewirtungskosten
- Anschaffungen (projektbezogene Geräte)
- Öffentlichkeitsarbeit, Dialog- und Vernetzungsprozesse
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Laufende Organisationstätigkeiten
- Reine Investitionskosten für Büroausstattung (Computer, Möbel etc.)
- Projektaktivitäten vor Förderentscheidung begonnen
- Projekte mit Landesmitteln bereits gefördert
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Stiftungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Rechtsfähige gemeinnützige Organisation (z. B. e. V., gGmbH, Stiftung, kirchliche Einrichtung)
- Satzungsgemäße Übernahme der Projektverantwortung
- Keine Förderung von Einzelpersonen, Unternehmen oder staatlichen Bildungseinrichtungen
- Projektaktivitäten müssen sich an Menschen in Nordrhein-Westfalen richten
- Vorherige schriftliche Bestätigung der Antragsberechtigung erforderlich
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Formblatt Stammdaten
- Aktuelle Satzung/Gesellschaftsvertrag
- Auszug aus dem Vereins-/Handelsregister
- Letzter Finanzbericht oder Jahresabschluss
- Freistellungsbescheid
- Projektbeschreibung/Konzept
- Kosten- und Finanzierungsplan
Bewertungskriterien
- Verknüpfung von Umwelt- und Entwicklungsbelangen
- Einbindung ehrenamtlichen Engagements
- Wirkung über Projektlaufzeit hinaus
- Reichweite zu neuen Zielgruppen
- Qualität der Bildungs- und Informationsarbeit
Beschreibung
Die Projektförderung Umwelt & Entwicklung der Stiftung Umwelt und Entwicklung Nordrhein-Westfalen unterstützt gemeinnützige Organisationen, Stiftungen und kirchliche Einrichtungen, die in Nordrhein-Westfalen lokales bürgerschaftliches Engagement für nachhaltige Entwicklung vorantreiben. Gefördert werden vor allem bildungs- und informationsorientierte Formate, Dialog- und Vernetzungsprozesse sowie Aktivitäten zum Erhalt der Biodiversität, zur Ressourcenschonung und zum bewussten Konsum im Sinne der Agenda 2030. Anträge für Projektvorhaben mit< 10.000 € Fördersumme können laufend eingereicht werden, während bei höheren Beträgen feste Einreichungsfristen am 31.03., 31.05., 31.08. und 30.11. gelten. Die Stiftung legt dabei besonderen Wert auf die Verknüpfung von Umwelt- und Entwicklungsbelangen, die Einbindung ehrenamtlichen Engagements und die nachhaltige Wirkung über die Projektlaufzeit hinaus.
Förderberechtigt sind ausschließlich rechtsfähige, gemeinnützige Träger, die die satzungsgemäße Projektverantwortung übernehmen und Aktivitäten anbieten, die sich an Einwohner:innen NRWs richten. Das Programm finanziert bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben über eine Laufzeit von maximal 36 Monaten. Zu erstattende Kosten umfassen Personal- und Sachkosten (Material-, Miet- und Honorarkosten), Reise- und Bewirtungskosten, projektbezogene Anschaffungen, Öffentlichkeitsarbeit sowie eine Gemeinkostenpauschale von 10 %. Nicht berücksichtigt werden laufende Verwaltungstätigkeiten, reine Büroinvestitionen oder bereits vor Förderentscheidung begonnene Vorhaben. Im Antragsverfahren werden u. a. Konzeptbeschreibung, Kosten- und Finanzierungsplan sowie Nachweise zur Antragsberechtigung geprüft. Die Auswahl erfolgt nach Kriterien wie Reichweite zu neuen Zielgruppen, Qualität der Bildungsarbeit und langfristiger Wirkung. Ziel ist es, engagierte Akteur:innen in NRW zu befähigen, innovative und nachhaltige Projekte umzusetzen und so eine breite zivilgesellschaftliche Transformationskraft zu entfalten.
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