Projektförderung und Stipendienförderung der Wagener-Stiftung (Förderung der Sozialpädiatrie)
Die Wagener-Stiftung fördert Wissenschaft und Forschung im Bereich Sozialpädiatrie durch Projektzuwendungen sowie Fortbildungs- und Forschungsstipendien. Anträge können weitgehend formlos jeweils bis 30. April und 31. Oktober eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der Sozialpädiatrie, insbesondere zur Verbesserung der Versorgungsqualität, zur Durchführung wissenschaftlicher Fortbildungsveranstaltungen und zur Vergabe von Fortbildungs- und Forschungsstipendien.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Kommerzielle Vorhaben
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Satzungsgemäßer Zweck in der Sozialpädiatrie
- Vollständige Finanzierung des Vorhabens muss sichergestellt sein (anteilige Förderung möglich)
- Einreichung weitgehend formlos
- Antragseinreichung jeweils bis 30.04. und 31.10. eines Jahres
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Deckblatt
- Detaillierte Projektbeschreibung (Ziele, Inhalte, Kosten)
- Finanzierungsplan
- Zeitplan
- Freistellungserklärung des Finanzamtes (bei Institutionen)
- Kurzdarstellung der Institution
- Angaben zur Person (Anschrift, Telefon, E-Mail, Bankverbindung)
- Auskunft zur beruflichen Tätigkeit und bisherigen wissenschaftlichen/publizistischen Aktivitäten
- Beschreibung des Verwendungszwecks bei Stipendien
- Beantragte Höhe des Stipendiums
- Stellungnahme der Hochschule bei akademischem Stipendium
Beschreibung
Die Projekt- und Stipendienförderung der Wagener-Stiftung unterstützt bundesweit Einzelpersonen, Personengruppen sowie gemeinnützige und öffentliche Institutionen, die sich der Wissenschaft und Forschung im Bereich Sozialpädiatrie verschreiben. Ziel ist die Verbesserung der Versorgungsqualität für Kinder, Jugendliche und ihre Familien, die von körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen betroffen sind oder bedroht werden. Gefördert werden sowohl wissenschaftliche Forschungsvorhaben und Fortbildungsveranstaltungen als auch Fortbildungs- und Forschungsstipendien, jeweils für eine Laufzeit von bis zu zwölf Monaten. Die Stiftung übernimmt anteilig Personal- und Sachkosten, sofern die Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert ist, und schließt kommerzielle Projekte aus. Eine enge Kooperation mit Fachgesellschaften und wissenschaftlichen Einrichtungen garantiert den praxisnahen Austausch zwischen Forschung, Therapie und psychosozialer Betreuung.
Interessierte Antragsteller:innen reichen bis zum 30. April und 31. Oktober eines Jahres weitgehend formlos ihre Unterlagen bei der Geschäftsstelle ein. Erforderlich sind ein Deckblatt, eine detaillierte Projektbeschreibung mit Zielen, Inhalten und Kosten, ein Finanzierungs- und Zeitplan sowie – bei Institutionen – eine Freistellungserklärung des Finanzamtes und eine Kurzdarstellung der Einrichtung. Bei Stipendienanträgen sind ergänzend Angaben zur Person, zur bisherigen wissenschaftlichen Tätigkeit, zum Verwendungszweck sowie zur beantragten Stipendienhöhe vorzulegen. Die Entscheidungsbefugnis liegt beim Stiftungsvorstand; eine Antragseinreichung begründet keinen Rechtsanspruch auf Förderung. Durch die Vergabe von Zuschüssen fördert die Wagener-Stiftung wirkungsvolle Forschungsansätze und Fortbildungsmaßnahmen, die zur Weiterentwicklung der Sozialpädiatrie beitragen und nachhaltige Impulse für Wissenschaft und Praxis setzen.
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